Angebotseinholung Sportvereine

15.05.2024

Beschluss
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktionen von CDU und B‘90/Die Grünen stellen folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

Die Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund werden unter Punkt 10.2.1 so angepasst, dass künftig Sportvereine unter bestimmten Bedingungen
nur ein Angebot bzw. Kostenvoranschlag einreichen müssen, um eine Förderung zu erhalten. Der Passus sollte wie folgt lauten: „Ab einer Förderhöhe von 10.000,- €
je Maßnahme bzw. je Gewerk ist ein Nachweis darüber zu erbringen, dass mindestens drei vergleichbare Angebote bzw. Kostenvoranschläge angefragt wurden. Über
begründete Ausnahmen von dieser Vorgabe entscheidet im Einzelfall der Geschäftsbereich Sport der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.“

Begründung:
In den Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dortmund ist unter dem Punkt 10.2.1 u.a. aufgeführt, dass bei Zuschüssen für Neu- und Erweiterungsbauten und
Umbaumaßnahmen von Sportstätten sowie Modernisierung und Instandsetzung von Sportstätten ab einer Kostenhöhe von 10.000 Euro je Maßnahme bzw. Gewerk
mindestens drei vergleichbare Angebote bzw. Kostenvoranschläge einzureichen sind. Oft handelt es sich aber um Maßnahmen, die nur noch von einem Unternehmen
angeboten werden oder Handwerker bereits derart ausgebucht sind, dass sie keine neuen Angebote mehr abgeben. So kommen Sportvereine oft in die schwierige Lage,
dass sie die geforderten drei vergleichbaren Angebote gar nicht einreichen können. Mit der obigen Passus-Änderung in den Richtlinien zur Sportförderung der Stadt
Dortmund würde damit auch der Logik vergleichbarer Förderprogramme folgen. (Siehe z.B. Leitfaden für die Zuschussförderung „Moderne Sportstätte 2022“ Ziff. I e)

Autoren