Bettensteuer im Kontext von Übernachtungen zur beruflichen Ausbildung

29.04.2023
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
 
der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 eine Änderung der
Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der
Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung) ab dem 01.04.2023 beschlossen. Der Rat
ist mit seinem Beschluss dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, die Beherbergungsabgabe
in Höhe von 7,5% fortan auf alle entgeltlichen Übernachtungen zu erheben, mithin auch auf
die bislang von der Besteuerung ausgenommenen beruflich veranlassten Übernachtungen.
 
Das Dortmunder Handwerk hat diese Entscheidung insbesondere dafür kritisiert, dass von
der pauschalen Erhebung der Bettensteuer auch der beruflichen (Aus-)Bildung dienende
Übernachtungen erfasst werden, was die Ausbildungskosten in die Höhe treibe. Die
Organisationen des Handwerks haben beispielhaft auf die überbetriebliche Ausbildung im
Gerüstbauhandwerk und Augenoptikerhandwerk hingewiesen.
 
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nimmt dies zum Anlass für die nachstehende
Anfrage und bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu den nächsten Sitzungen der
Ausschüsse für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
(24.05.2023) und Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (09.06.2023):
 
  1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob durch Zwecke der beruflichen Ausbildung veranlasste Übernachtungen rechtssicher und unmissbräuchlich von der Beherbergungsabgabe ausgenommen werden können.
  2. Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, welche finanziellen und personellen Auswirkungen eine derartige „Bereichsausnahme“ hätte.