Unser Ziel ist es, Behördengänge so weit wie möglich zu digitalisieren und dadurch den Zugang zu Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weiter zu verbessern. Um die Bereitstellung von digitalen Verwaltungsdienstleistungen zu beschleunigen sowie kostengünstig und ressourcensparend voranzutreiben, haben wir gemeinsam mit anderen Fraktionen durchgesetzt, dass grundsätzlich von der Möglichkeit der Nachnutzung von Onlinediensten Gebrauch gemacht wird, die andere nach dem Modell "Einer für Alle" (EfA) entwickelt haben. „EfA“ bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann mitnutzen können. Abweichungen von dem Prinzip (Eigenentwicklung/Beschaffung) soll es künftig nur noch in begründeten Einzelfällen geben, die dem Ausschuss für Digitalisierung zur Beschlussfassung vorzulegen sind. Wir versprechen uns vom dem EfA-Prinzip einen spürbaren Schub für die Digitalisierung der Verwaltungsangebote für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft.
(137 KB) Antrag zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG)
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