3. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand August 2016)

13.09.2016

Tagesordnungspunkt
3. Quartalsbericht 2016 zum Straßengrunderneuerungsprogramm (Stand August 2016)

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

derzeit investiert die Stadt Dortmund weniger Geld in den Straßenbau als sie selbst bilanztechnisch abschreibt. Dies geschieht schon seit Jahren. Der Zustand der Straßen ist nicht in Ordnung. Viele Straßenabschnitte sind erkennbar in die Jahre gekommen, ganze Teilabschnitte werden von den Bürgerinnen und Bürgern als kaputt gefahren empfunden.

Dabei gelingt es dem Tiefbau mit seinen engagierten Mitarbeiten, klassische Reparaturen im konsumtiven Bereich in einem akzeptablen Rahmen durchzuführen.

Für den Bereich des geplanten Neubaus von vorhandenen Straßen gelingt dies seit mehreren Jahren nicht mehr. Die bereitgestellten Summen werden nur noch zeitverzögert (2014 – 2016) und nicht in ausreichendem Umfang abgerufen. Damit ist das Ziel, die Infrastruktur in unserer wachsenden Stadt zu erhalten, kaum erreichbar. Daher bittet die CDU-Fraktion folgende Punkte abzustimmen:

  1. Es erfolgt eine hinreichende Aufstockung des Planstellenanteiles für Ingenieure des Tiefbauamtes im Bereich des Straßenneubaus. In den Folgejahren bis 2021 ist zu prüfen, inwieweit diese Stellenausweitung durch Pensionierungen/Abschöpfung der Fluktuation  zurückgeführt werden kann. Ein erster Bericht ist dem Finanzausschuss am 23.09.2016 vorzulegen.
  2. Ziel der Schaffung neuer Planstellen muss es sein, mit Hilfe von Ingenieurbüros (Bündelung von baulich standardisierten Aufträgen aus den Bezirksvertretungen, Vergabe von Planerstellung und Bauaufsicht etc.) das selbstgesteckte Ziel der möglichst vollständigen Verausgabung von Straßeninvestitionsmitteln zu erreichen.
  3. Die für eine effiziente Projektsteuerung beantragte und auf dem Markt befindliche logistische Projektsteuerungssoftware ist möglichst zeitnah im städtischen System einzuführen. Das vorgesehene verpflichtende Präqualifizierungsverfahren zur Qualitätssicherung ist mit aller notwendigen Sorgfalt, aber dennoch so schnell als möglich durchzuführen. Die vollständige Nutzbarkeit der kaufmännischen und logistischen Projektsteuerungssoftware soll somit möglichst nicht erst ab 2018 gegeben sein, sondern deutlich früher.
  4. Die Tiefbauverwaltung berichtet bis zum 01.07.2017 quartalsweise über den Grad der Umsetzung der Neubauinvestitionen „Strasse“.

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