Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktionen von CDU und FDP/BL im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und
Beschlussfassung folgenden Antrages:
1.) Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die vom Landtag Nordrhein-Westfalen am 24. März 2022 beschlossene vollständige Übernahme der gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) anfallenden Straßenausbaugebühren durch das Land - über das bereits bestehende landeseigene Förderprogramm hinaus (Landtagsdrucksache Nr.: 17/16774). Er begrüßt besonders, dass dies auch rückwirkend für bereits umgesetzt Maßnahmen gilt.
2.) Der Rat der Stadt Dortmund zeigt sich erfreut darüber, dass das Land Nordrhein-Westfalen damit die Forderungen der von ihm in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 beschlossenen Resolution (Drucksache Nr.: 13004-18) umsetzt. und es zu keiner zusätzlichen Belastung des städtischen Haushaltes kommen wird.
3.) Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Tiefbauamt auf, die im Straßen- und Wegekonzept (Drucksache Nr.: 22850-21) als beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen aufgeführten Projekte nun vor dem Hintergrund der vollständigen Kostenübernahme durch das Land Nordrhein-Westfalen zügig voranzutreiben und die gegebenen Fördermöglichkeiten nach der Richtlinie des Landes über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenbausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen vollumfänglich zu nutzen.
Begründung
Die „KAG-Gebühren“ haben vielen Grundstückseigentümern große Sorgen bereitet und insbesondere bei Eigenheimbesitzern zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen geführt. Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt Dortmund sich seit vielen Jahren für einen Wegfall der Straßenbauträge für Grundstückseigentümer ausgesprochen. Bekräftigt worden ist diese Haltung unter anderem durch den Beschluss eines fraktionsübergreifend eingebrachten Resolutionstextes am 13. Dezember 2018. Der Landtag erfüllt durch seine aktuelle Beschlussfassung nun maßgeblich diese Dortmunder Forderungen. So werden nicht nur die Grundstückseigentümer entlastet, sondern es kommt gleichzeitig zu keiner zusätzlichen Belastung für die Kommunen. Gerade dieser Punkt ist vor dem Hintergrund der Dortmunder Haushaltslage von besonderer Bedeutung. Das Land hat bereits seit 2020 die Hälfte der für Grundstückseigentümer anfallenden Kosten im Rahmen eines Förderprogrammes übernommen. Dies hat an vielen Stellen bereits
zu einer spürbaren Entlastung der Betroffenen geführt. Dieses Förderprogramm übernimmt nun künftig die im KAG vorgesehenen Beiträge in voller Höhe. Berücksichtigt werden hierbei rückwirkend auch die bereits mit einer 50-prozentigen Förderung des Landes umgesetzten Maßnahmen. Die Stadt Dortmund und das Tiefbauamt sollten nun mit aller Kraft zu einer zügigen und reibungslosen Umsetzung der neuen Fördermöglichkeiten beitragen. Hierzu zählt vordringlich die Umsetzung der im Straßen- und Wegekonzept als beitragspflichtig aufgeführten Straßenbaumaßnahmen.
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