. . . für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingterSchließungszeiten.
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1) Der Ausschuss lehnt eine Erstattung von Elternbeitragen erst ab dem 6. Tag bzw. 11. Streiktag ab.
2) Der Ausschuss empfiehlt stattdessen, dass die Elternbeiträge ab dem ersten Streiktag erstattet werden. Die Satzung ist entsprechend in § 2, Absatz 7 zu ändern.
Begründung
Eine Rückerstattung der Elternbeiträge aufgrund streikbedingter Schließungszeiten begründet sich damit, dass für Eltern bereits ab dem 1. Tag der Schließung einer Kindertageseinrichtung das Problem besteht, ihr(e) Kind(er) anderweitig betreuen bzw. unterbringen zu lassen. Gerade für berufstätige Eltern stellen die Streiktage eine besonders große Herausforderung dar, da sie entweder schnell einen adäquaten Betreuungsersatz finden oder selbst zu Hause bleiben müssen – was oft für Unmut beim Arbeitgeber sorgt. Im Falle einer anderweitig organisierten Betreuung müssen Eltern auch oft für diese zahlen – sie zahlen somit also sowohl ihren Beitrag für die Kita, als auch die Kosten für die Ersatzbetreuung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert eine Stadt nicht dadurch, dass sie Eltern im Falle streikbedingter Schließungszeiten von Kitas erst frühestens ab dem 6. Tag ihre Beiträge zurück erstatten will. Hinzu kommt, dass nur ein geringer Teil der Eltern, die ihr(e) Kind(er) in einer
Kita betreuen lassen, dafür auch Beiträge zahlen. Eine Erstattung der Beiträge ab dem 1. Tag wäre daher für die Stadt sowohl finanziell, als auch verwaltungstechnisch leicht umzusetzen.
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