Aktuelle Situation zur Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen

18.12.2024

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

aus obiger Vorlage geht hervor, dass die Stadt Dortmund über 997 Unterbringungsplätze in vier Übergangseinrichtungen verfügt und die Belegungsquote 72,42 % beträgt. Weiterhin sollen im laufenden Kalenderjahr zwei weitere Übergangseinrichtungen – u.a. Leuthardstraße – ans Netz gehen.
Zusätzlich zu diesen Einrichtungen der Stadt gibt es in Dortmund die ZUE in Oespel, in der 400 Geflüchtete untergebracht werden. Zusätzlich beschließen wir mit der Vorlage TOP 4.2 „Einrichtung einer weiteren Zentralen Unterbringungseinrichtungdurch das Land NRW“ eine Einrichtung, in der 350 Geflüchtete Platz finden.

In der Vorlage selbst ist folgendes zu lesen: „Durch die Anrechnung der 400 ZUE-Plätze sowie einer Vereinbarung mit der Bezirksregierung Arnsberg zur Aufnahme von wöchentlich 20 Flüchtlingen bis auf Weiteres, liegt die
FlüAG-Aufnahmequote für Dortmund mit Stand vom 13.09.2024 bei 103,2 %. Eine darüberhinausgehende Aufnahmeverpflichtung für die Stadt Dortmund besteht zurzeit nicht.“

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Punkten:

  1. Notwendigkeit weiterer Unterbringungseinrichtungen: Warum sollen trotz der Tatsache, dass die Stadt Dortmund aktuell keine zusätzliche Aufnahmeverpflichtung hat und die bestehenden Unterbringungsplätze nur
    zu etwa 72 % ausgelastet sind, zwei weitere Einrichtungen für die Unterbringung von Geflüchteten eröffnet werden?
  2. Konzept für zukünftige Unterbringung: Gibt es seitens der Verwaltung ein konkretes Konzept, wie viele Unterbringungsplätze die Stadt Dortmund für Geflüchtete vorhalten möchte? Oder werden zusätzliche Einrichtungen
    präventiv für den Fall einer möglichen zukünftigen Flüchtlingswelle bereitgestellt?

 

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