Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund Eving am 09.05.18
TOP: Anbringung einer Infotafel am „Schacht 6″ in Brechten – Konkretisierung des Antrages vom 21.03.18
Sehr geehrter Herr Stens,
die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet darum, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung am 09.05.18 aufzunehmen und zurBeratung und Beschlussfassung zu stellen.
Die Bezirksvertretung beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen geeigneten Standort im öffentlichen Raum im Bereich des umzäunten Rondels (Feldbrandweg/ Wetterschachtweg) zu ermitteln, an welchem eine Infotafel
zum ehemaligen „Schacht 6″ in Brechten errichtet werden kann. Gegebenfalls ist Kontakt mit dem Besitzer des Rondels aufzunehmen, um eine dortige Anbringung abzuklären. Der Text soll über die Hintergründe und historische Bedeutung der Örtlichkeit aufklären und folgende Informationen erhalten: Name, Zechenzugehörigkeit, Teufbeginn, Tiefe, Schließung, besondere Ereignisse (siehe konkrete Angaben im beigefügten Anhang *). Die Korrektheit der Angaben soll mit dem örtlichen Geschichtsverein abgestimmt und der Bezirksvertretung in der endgültigen Fassung zur Kenntnis gegeben werden. Die Finanzierung erfolgt aus den Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung Eving aus dem Budget „Kultur“ und soll 2500,- € nicht überschreiten.
Begründung:
Das abgegrenzte Rondel im Bereich Schiffhorst/Feldbrandweg/ Wetterschachtweg wirft bei jüngeren und neu hinzugezogenen Bürgern Fragen zu dessen Bedeutung auf. Die Hintergründe zur
bergbaulichen Geschichte Brechtens bedürfen an dieser Stelle einer Erläuterung. Weiterhin wird die Erinnerung an die historischen Wurzeln des Ortsteil entsprechend aufrecht erhalten. Den Bedenken der Mehrheitsfraktion, dass der Antrag in der ursprünglicher Form von der Verwaltung nicht bearbeitet werden kann, wurde mit den Modifizierungen Rechnung getragen. Es wurden vor Ort Gespräche mit sachkundigen Bürgern geführt. Ebenso wurde mit der Verwaltung abgestimmt, dass es sich laut Liegenschaftsamt um einen städtischen Bereich der Zuordnung „Park-/Grünanlage“ handelt.
Das gewünschte Schild läuft laut Verwaltung unter „Stadtmobiliar“. Gegebenfalls kommt auch eine Sondernutzungsregelung zum Tragen.
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