Ausschreibungsverfahren Jugendschutzstelle/Notschlafstelle

29.10.2014

Tagesordnungspunkt
Ausschreibungsverfahren Jugendschutzstelle/Notschlafstelle

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

unter dem o.g. TOP bitten die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags: Die Ausschreibungen für die die zukünftigen Leistungen der Jugendschutzstelle sowie der Notschlafstelle werden getrennt voneinander vorgenommen.

Begründung
Die Jugendschutzstelle des SkF Dortmund nimmt Kinder und Jugendliche im Alter von zwölf Jahren bis zur Volljährigkeit im Auftrag des Jugendamtes in Obhut. Beziehungsprobleme im Elternhaus, Vernachlässigung, Gewalt, Suchtprobleme, psychische oder pubertätsbedingte Schwierigkeiten von Jugendlichen oder mangelnde Erziehungsfähigkeit der Eltern können so belastend sein, dass eine kurzfristige Aufnahme in der Jugendschutzstelle nötig wird. Die Jugendlichen können hier zur Ruhe kommen, haben verlässliche Ansprechpartner und entwickeln gemeinsam mit sozialpädagogischen Fachkräften – in Kooperation mit dem Jugendamt – individuelle Lösungsansätze.

Seit dem Jahr 2000 existiert ergänzend die Notschlafstelle Sleep-In des VSE e.V. als niedrigschwellige Übernachtungsstelle für Mädchen und Jungen, die auf der Straße leben. Die meisten von ihnen sind zwischen 14 und 18 Jahren alt, viele von ihnen haben ihre Familien verlassen. Insgesamt hält das Sleep-In 10 Plätze und 2 Notschlafplätze vor. Es ist über die Jahre zu einer unverzichtbaren Einrichtung für Jugendliche geworden, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben oder sich nur vorübergehend in einer akuten Krisensituation von Familie oder einer anderen Einrichtung entfernt haben.

Die Verwaltung hat die Verträge mit dem VSE sowie mit dem SKF fristgemäß zum 31.12. mit dem Ziel gekündigt, die Arbeit im Rahmen eines neuen Gesamtkonzepts zur Inobhutnahme fortzuführen. Die bisherigen Gespräche und Überlegungen haben allerdings gezeigt, dass eine Zusammenlegung der Einrichtungen und der Arbeitsfelder inhaltlich nicht möglich ist. Die Notschlafstelle ist im Gegensatz zur Jugendschutzstelle ein bewusst niedrigschwelliges Angebot, das einen anonymen Zugang ermöglicht, ohne dass dort die Jugendlichen in Obhut genommen werden. Vor diesem Hintergrund sollte die Ausschreibungen für die Fortführung der Arbeitsfelder getrennt voneinander vorgenommen werden.