Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU bitten darum, den oben genannten Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vorzusehen und stellen dazu die nachfolgende Anfrage:
Die Organisation der Gebäudereinigung war in der Vergangenheit in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Qualitätsstandards immer wieder Gegenstand der politischen Beratung. Die Verwaltung hat der Politik aktuell eine Vorlage (Drucksache Nr.: 27305-23) zur Gründung einer gemeinsamen Servicegesellschaft „Dortmunder Stadtwerke Servicegesellschaft mbH“ (Service21) von DSW21 (95%) und Stadt Dortmund (5%) vorgelegt. Gegenstand der neuen Dienstleistungsgesellschaft soll u. a. die Reinigung von Gebäuden sein.
- Die Verwaltung verfolgt damit das seit 1998 in der Stadt Essen mit der RGE Servicegesellschaft Essen mbH praktizierte Modell. Die Verwaltung wird gebeten, bei der Stadt Essen einen Erfahrungsbericht einzuholen, insbesondere zu den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Reinigungsdienstleistungen durch die RGE Servicegesellschaft Essen mbH im Vergleich zur städtischen Eigenreinigung und Fremdvergabe.
- Das Verhältnis zwischen Eigenreinigung und Fremdreinigung liegt aktuell bei 50:50. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausweitung der städtischen Eigenreinigung zu prüfen. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte betrachtet werden:
- Das Ziel der Anhebung und Sicherung der Qualität der Reinigungsdienstleistungen. Vor dem Hintergrund der Pandemieerfahrungen mit besonderem Blick auf die Hygienestandards.
- Die Einbeziehung der Leistungen „Glasreinigung“ und „Bauabschlussreinigung“.
- Ein Vergleich der Kosten (tarifiert) Eigenreinigung/Fremdvergabe/Übertragung auf Servicegesellschaft.
- Die Erweiterung des städtischen Ausbildungsportfolios um den Ausbildungsberuf „GebäudereinigerIn“.
Die Stellungnahmen zu Ziffern 1. und 2. Sind spätestens zur Sitzung des Rates am 11. Mai 2023 vorzulegen und den Ausschüssen für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Kenntnis zu geben.
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