B1-Tunnel

18.02.2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

  1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Untertunnelung der B1 von Märkische Straße bis zur B236 nach wie vor oberste Priorität hinsichtlich noch fertigzustellender Verkehrsprojekte in Dortmund hat. Dies kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass die Maßnahme nach wie vor im Bundesverkehrswegeplan 2030 als „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ aufgeführt wird.
  2. In diesem Zusammenhang begrüßt der Rat der Stadt Dortmund den „Masterplan zur Umsetzung des Fernstraßenbedarfsplans“ des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen ausdrücklich.
  3. Aus Sicht des Rates der Stadt Dortmund ist es besonders erfreulich, wenn im Masterplan ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass nunmehr auch Maßnahmen des „weiteren Bedarfs mit Planungsrecht“ dann angegangen werden dürfen, wenn sie in besonderer räumlicher Nähe oder in besonderem Sachzusammenhang mit einer höher priorisierten Maßnahme stehen.
  4. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass genau diese besondere räumliche Nähe zu einer höher priorisierten Maßnahme in Bezug auf den geplanten Tunnel B1/A40 von Märkische Straße bis B 236 vorhanden ist. Östlich von Dortmund wird die A 40 vom Autobahnkreuz Dortmund/Unna bis zur B236 ausgebaut. Westlich ist der sechsspurige Ausbau bis zur A 45 bereits erfolgt.
  5. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung daher auf, weiterhin Gespräche mit dem Landesverkehrsministerium zu führen und dort auf eine möglichst zügige Aufnahme der Planung für einen „B1-Tunnel“ zu drängen.
  6. In den Gesprächen soll insbesondere auch ausgelotet werden, ob die Stadt Dortmund mittels einer Planungsvereinbarung (analog der Vereinbarung der Stadt Hamm mit dem Landesbetrieb Straßenbau zur Realisierung der dortigen B 63n) das Vorhaben beschleunigen und selber planen und hierfür vom Land Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Kostenerstattung erhalten kann.
  7. Die Planungsvereinbarung hätte u.a. den Vorteil, dass somit Verkehrsplanung und Stadtplanung in einer Hand lägen und auch nach dem Start der „Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen“, die ab dem 01.01.2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhalt, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen vom Bund übernimmt, der Einfluss der Stadt Dortmund auf die Planung gewährleistet bliebe.


Begründung:

Erfolgt ggf. mündlich.