Beschluss:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung undAbstimmung des folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird aufgefordert, für eine der kommenden Sitzungen des ASAG einenzuständigen Vertreter/eine zuständige Vertreterin des
Begleitservice in Duisburgeinzuladen, um die dortige Arbeit, Organisation und Finanzierung des Servicedarzustellen. Zur Sitzung sind auch die Mitglieder des BPN einzuladen.
Begründung:
Der Sozialausschuss hat in der Vergangenheit mehrfach die Einführung einesÖPNV-Begleitservice für mobilitätseingeschränkte Menschen diskutiert. DerBegleitservice richtet
sich an Menschen, die sich auf Grund vonMobilitätseinschränkungen bei der Nutzung von Bus und Bahn unsicher fühlen. Diessind vorwiegend Kundinnen und Kunden, die einen
Rollstuhl, Rollator oder eineGehhilfe nutzen, seheingeschränkte oder blinde Menschen, gehörlose, aber auchstark verunsicherte Menschen. Durch den Begleitservice werden Fahr-
gäste nachvorheriger Terminabstimmung an der Haustür abgeholt und in allen auf dem Wegerforderlichen öffentlichen Verkehrsmitteln bis zu ihrem Zielort begleitet. Ein ÖPNV-Be-
gleitservice ist nicht nur in einer tendenziell alternden Gesellschaft und Stadt,sondern auch hinsichtlich der Mobilität von Menschen mit Behinderung eine wichtigeErgänzung.
Die Einrichtung eines Begleitservice in Dortmund ist in den bisherigen Diskussionenmaßgeblich an der Finanzierung gescheitert. Im Antrag der GRÜNEN Fraktion dazuaus 2019
ist die Verwaltung aufgefordert worden, in Zusammenarbeit mit demJobcenter, der DSW21 sowie eventuellen Trägern als mögliche Kooperationspartnerdie Einrichtung eines
ÖPNV-Begleitservice auf der Grundlage desTeilhabechancengesetzes nach §§16e und 16i SGB II zu prüfen. In ihrer Antwort hatdie Verwaltung damals auf die Regionalplanungs-
konferenz und die Zuständigkeit desLandschaftsverbandes verwiesen. Leider hat es seitdem auch von der Verwaltung keine weiteren Initiativen zur Einrichtung eines Begleitservice
gegeben.
Viele andere Städte in NRW haben stattdessen inzwischen einen Begleitservice eingeführt und umgesetzt, darunter zum Beispiel Duisburg, Düsseldorf und Essen:
Begleitservices in Nordrhein-Westfalen - ÖPNV-Info
In Duisburg holen die Mitarbeitenden des Begleitservice auf Wunsch mobilitätseingeschränkte Menschen von zu Hause ab, betreuen sie kostenlos auf ihrer Fahrt mit Bussen und
Bahnen und helfen ihnen zum Beispiel am Ticketautomaten, im Bus und in der Bahn oder beim Ein- und Aussteigen:
Service für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste | DVG – Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
In Düsseldorf ist der Begleitservice eine Gemeinschaftsleistung von JobCenter Düsseldorf (Stadt und Agentur für Arbeit), Rheinbahn und Zukunftswerkstatt Düsseldorf.
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