Tagesordnungspunkt
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Organisation der Dortmunder Stadtverwaltung
Mit dem Memorandum „Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ haben sich die Fraktionen der SPD und CDU im Rat der Stadt Dortmund und der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund zum Haushalt 2015 darauf verständigt, die Stadt Dortmund in den kommenden Jahren in finanzieller Hinsicht handlungsfähig zu halten und die hierzu notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen.
In Präzisierung dieses Memorandums hat der Rat der Stadt mit dem Antrag der SPD-Fraktion zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2015 (DS14257-14-E15) u.a. die Durchführung von Personalfluktuationsanalysen beschlossen. Mit dem Antrag der CDU-Fraktion zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2015 (DS 14257-14-E9) hat der Rat der Stadt neben der Durchführung von Personalfluktuationsanalysen beschlossen, Strukturen und organisatorische Abläufe – ggf. unter Beteiligung externen Sachverstands – zu untersuchen.
Auf Anfrage der CDU-Fraktion (DS 14354-14-E1) im Ausschuss für Personal und Organisation hat die Verwaltung mitgeteilt (DS 14354-14-E2), dass sich unter demographischen Gesichtspunkten die Zahl der städtischen Bediensteten bis zum Jahr 2025 um theoretisch etwa 17% auf 6.540 vollzeitverrechnete Beschäftigte verringern wird.
In der Vorlage des Stellenplans für das Haushaltsjahr 2016 (DS 02226-15) teilt die Verwaltung mit, dass durch Organisationsentwicklungsprozesse in den Fachbereichen im Vergleich von 2015 zu 2016 2 vollzeitverrechnete Planstellen eingespart werden konnten.
Dies vorausgeschickt beschließt der Rat der Stadt Dortmund:
a) Die Durchführung von Organisationsuntersuchungen in der Stadtverwaltung (Kernverwaltung, Eigenbetriebe und Sondervermögen) mit dem Ziel der Hebung von Effizienzgewinnen und der Vorbereitung auf die Folgen des demographischen Wandels des städtischen Personalkörpers in der Zeitschiene bis 2025.
b)Die Organisationsuntersuchungen sind von Personen mit ausgewiesenerExpertise über Organisationsuntersuchungen in kommunalen öffentlichen Verwaltungen durchzuführen. Hierfür sind 3 Stellen vorzusehen und mittels öffentlicher Stellenausschreibung zeitnah zu besetzen. Die Besetzung der 3 Stellen ist stellenplanneutral vorzunehmen.
c) Organisatorisch sind die Stellen direkt der Leitung des Dezernats 2 zuzuordnen.
d) In Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt sind die Folgen des demographischen Wandels des städtischen Personalkörpers in der Zeitschiene bis 2025 aufzuarbeiten, daraus abzuleitende Handlungsempfehlungen zu entwickeln und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
e) Der Ausschuss für Personal und Organisation begleitet die Umsetzung der vorgenannten Beschlusspunkte. Aus diesem Grund ist dem Ausschuss für Personal und Organisation vierteljährlich laufend mit einem entsprechenden Bericht über die durchgeführten und geplanten Maßnahmen zu berichten. Ein erstmaliger Bericht hat in der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.06.2016 zu erfolgen.
2. Fortschreibung des Memorandums
Dem Rat der Stadt Dortmund wird zur Sitzung am 10.12.2015 eine schriftliche Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt, die einen Maßnahmenkatalog und konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Memorandumsvereinbarung zum Inhalt hat.
Die geforderte Beschlussvorlage zur operativen Umsetzung des bislang vorliegenden Grobkonzepts „Memorandum“ soll folgende Präzisierungen im Sinne verbesserter Verfolgung der genannten Handlungsfelder und Zielebenen enthalten:
a) Die Übersicht der vermuteten Einsparpotentiale ist aus Gründen der Transparenz nach Maßnahmenpaketen zu gliedern, unter die entsprechende einzelne zugehörige Maßnahmen zu subsumieren sind.
b) Die monetäre Zielgröße der einzelnen Maßnahmenpakete ist zu benennen.
c) Die Maßnahmenpakete sind danach zu unterscheiden, ob diese allein durch die Stadtverwaltung (Kernverwaltung, Eigenbetriebe und Sondervermögen) umgesetzt werden können, die Umsetzung nur gemeinsam mit städtischen Töchtern im Konzern Stadt Dortmund erfolgen kann oder ob es zur Umsetzung der Mitwirkung Dritter (z.B. Bund, Land, LWL oder RVR) bedarf.
d) Auszuweisen ist, ob die Maßnahmen zu Ergebnisverbesserungen oder Aufwandsreduzierungen durch strukturelle Veränderungen (z.B. veränderte Organisationsabläufe oder –strukturen oder der Nutzung von Effizienzgewinnen durch technologischen Fortschritt) führen oder durch die Vermeidung/Reduzierung von Aufwendungen/Erhöhung von Erträgen bedingt sind (z.B. Kürzung der Mittel für die Straßenunterhaltung).
e) Hinsichtlich der Konkretisierung der Maßnahmepakete erfolgt eine kontinuierliche Fortschreibung und Berichterstattung durch die Verwaltung.
3. Budgets der Stadtbezirke
Die geplante Reduzierung der konsumtiven Finanzmittel der Bezirksvertretungen um insgesamt 400.000 Euro p.a. für die Haushaltsjahre 2016 -2019 erfolgt nicht.
4. Konsumtive Mittel für Straßenunterhaltung
Die geplanten Minderaufwendungen für Straßenunterhaltung in Höhe von 600.000 Euro werden ersatzlos gestrichen und im Budget des FB 66 weiter zur Verfügung gestellt.
5. Fortschreibung des Masterplan Mobilität
Der Geschäftsbereich Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt plant derzeit die Fortschreibung des Masterplans Mobilität. Der Fortschreibungsprozess soll erneut in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren mit Einbeziehung aller gesellschaftlicher Gruppen und der Öffentlichkeit erfolgen. Hierfür sind gesonderte Haushaltsmittel für das Jahr 2016 in Höhe von 80.000 € bereit zu stellen, die der vorliegende Haushaltsplanentwurf nicht enthält.
6. Planungskosten für das nördliche Bahnhofsumfeld
Zur Realisierung der bereits im „Citykonzept – City2030“ dargestellten Überplanung des nördlichen Bahnhofsumfeldes (Bahnhofsvorplatz, westlich angrenzendes Areal der ehemaligen Güterabfertigung) sowie des Entwicklungsraumes Burgtor/Burgwall werden dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt 50.000 Euro für vorbereitende Maßnahmen zur Verfügung gestellt.
7. Produkt- und Leistungskatalog für Zuwendungen an Wohlfahrtsverbände und sonstige soziale Organisationen
Die Zuwendungen an die Wohlfahrtsverbände aus den Budgets der Fachbereiche 50 und 53 in Höhe von 5.010.377 Euro sowie die Zuwendungen an sonstige soziale Organisationen aus dem Budget des Fachbereiches 50 in Höhe von 2.220.625 Euro sollen im Rahmen eines interkommunalen Vergleichs outputorientiert bewertet werden.
Das Ergebnis des Benchmarks sowie ein Produkt- und Leistungskatalog, der den Ressourceneinsatz nachvollziehbar, messbar und transparent an Leistungszielen ausrichtet, welche sich ihrerseits an den angestrebten Wirkungen anlehnen, soll dem Rat bis zur Sommerpause 2016 vorgelegt werden.
8. Sport- und Turnhallen
Bis zur Sommerpause 2016 legt die Verwaltung einen Statusbericht zum Zustand aller Dortmunder Sport- und Turnhallen vor. Auf dieser Grundlage soll in einem weiteren/ergänzenden Schritt eine Prioritätenliste zur Sanierung und Instandhaltung der Hallen erstellt werden. Ab 2017 sind sodann gegebenenfalls entsprechend der Prioritätenliste und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprechende Budgets in die mittelfristige Finanzplanung einzustellen.
Empfehlen Sie uns!