Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die CDU-Fraktion bittet um Aufnahme des oben genannten Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Familie und Jugend (AKJF) am 11. Mai 2022. Bereits in der Sitzung des AKFJ am 30. Januar 2019 hatte die CDU-Fraktion eine Anfrage an die Verwaltung zur Einführung einer eines Beschwerdemanagements/einer Ombudsstelle im Dortmunder Jugendamt gestellt (Drucksache Nr. 13181-19). In der damaligen Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 13181-19-E1) heißt es, dass die Einführung einer Beschwerde- bzw. Ombudsstelle im Dortmunder Jugendhilfebereich „grundsätzlich zu bejahen ist“. Gleichzeitig wird jedoch auch davon gesprochen, dass sich das Beschwerdemanagement in der Weiterentwicklung befinde und ein entsprechendes Konzept dem AKJF noch im Jahr 2019 vorgelegt werden soll (vgl. Protokoll der AKJF-Sitzung vom 11. März 2019).
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um Beantwortungder nachfolgenden Fragen:
- Wie ist der aktuelle Sachstand bei der Entwicklung eines Beschwerdemanagements im Dortmunder Jugendamt?
- In welcher Form werden Kritik und Beschwerden derzeit beim Jugendamtaufgegriffen und behandelt?
- Gibt es ein standardisiertes Beschwerdemanagement-Verfahren im Jugendamt? Wenn ja, wie sieht dieses aus? Wenn nein, warum nicht?
- Hat sich die grundsätzliche Haltung der Verwaltung zur Einrichtung einer Ombudsstelle beim Dortmunder Jugendamt seit 2019 geändert?
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