Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt
den nachstehenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung in der
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 8. Dezember
2022:
Die steuerrechtliche Prüfung der Verwaltung, inwieweit die bereitgestellten Mittel steuerund
abgabenfrei für die ArbeitnehmerInnen der Verwaltung eingesetzt werden können, hat
lediglich festgestellt, dass die Steuerfreiheit für physiotherapeutische Maßnahmen nach §
3 Nr.34 Einkommensteuergesetz nicht gegeben ist. Dies trifft insoweit zu, wenn man auf
die Leistungsangebote, die in den Ausführungen zu § 3 Nr. 34 ESTG aufgezählt sind, abstellt,
sind doch physiotherapeutische Maßnahmen dort ausdrücklich als nicht steuerfrei
erwähnt. Der dort geregelte Freibetrag für Gesundheitsförderung von 600 € jährlich je Arbeitnehmer,
greift hier also zutreffend nicht.
Um jedoch die Mittel weiter zugunsten der MitarbeiterInnen zur Verfügung zu stellen, fordert
der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Verwaltung dazu
auf, mögliche Alternativem zu prüfen, bei denen die Mitarbeiter/innen Gesundheitsfürsorge
betreiben können, ohne dass die notwendigen Beiträge mit Abgaben belegt werden. Die
CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, die Möglichkeit für Arbeitgeber zu prüfen, längerfristige
Rahmenverträge mit Fitnesseinrichtungen abzuschließen, mit denen MitarbeiterInnen
Gesundheitsfürsorge mit Unterstützung des Arbeitgebers betreiben können.
So fallen Kosten längerfristiger Rahmenverträge mit Fitnesseinrichtungen, die der Arbeitgeber
für Arbeitnehmer abschließt, die an einem Firmenfitness-Programm teilnehmen,
unter die sog. „ 44-Euro- Freigrenze“ monatlich. Diese Freigrenze für Sachbezüge wurde
ab 2022 auf 50 Euro monatlich angehoben. Hierzu wird auf § 8 des Einkommensteuergesetzes
und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen verwiesen.
Da über diese Regelung Angebote unterbreitet werden können, die steuer - und abgabenfrei
gestaltet werden können, beantragt die CDU im AFBL, dass die Mittel in Höhe von
15.000 € jährlich, weiterhin zur Verfügung stehen und weder „ausgeplant“, noch ab 2023 ff
gesperrt werden. Die nichtverausgabten Mittel von 15.000 € aus 2022 werden zur weiteren
Verwendung auf das Jahr 2023 übertragen.
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