Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet die Verwaltung um Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
- Wie viele Schulen in freier Trägerschaft gelten in Dortmund mit Blick auf den Breitbandanschluss aktuell als unterversorgt? Welche Schulen sind das
- Werden Schulen in freier und jene in öffentlicher Trägerschaft beim Ausbau digitaler Infrastrukturen bzw. dem geförderten Breitbandausbau in Dortmund gleichrangig behandelt?
- Steht die Stadt Dortmund in Hinblick auf den Breitbandausbau bzw. -anschluss mit allen Schulen in freier Trägerschaft in regelmäßigem Austausch?
- Im Rahmen des zuletzt positiv abgeschlossenen Vergabeverfahrens zum geförderten Breitbandausbau in Dortmund sollen 154 Adresspunkte „institutioneller Nutzer“ berücksichtigt werden: Wie viele Schulen in freier Trägerschaft befinden sich darunter? Welche Schulen sind das?
Begründung
Das Vergabeverfahren der Stadt Dortmund zum geförderten Breitbandausbau ist zuletzt positiv abgeschlossen worden. Mit den erwarteten Fördermitteln aus dem Programm sollen in den nächsten fünf Jahren insgesamt rund 3200 bislang unterversorgte Adresspunkte im Stadtgebiet an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Neben Haushalten und Unternehmen stellt die Stadt auch 154 institutionellen Nutzern, zu denen unter anderem Schulen zählen, einen leistungsfähigen Breitband- bzw. Glasfaseranschluss in Aussicht. Daher stellt sich die Frage, ob alle Schulen in Dortmund – unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft – beim Ausbau der digitalen Infrastrukturen aus städtischen Mitteln bzw. dem geförderten Breitbandausbau gleichrangig berücksichtigt werden.
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