Mit dem Beschluss der Vorlage zur „Vorgehensweise zur Besetzung von Planstellen im Vorgriff auf den Stellenplan“ haben wir bei Stellenbesetzungsverfahren Leitplanken eingezogen, mit denen wir die in der Gemeindeordnung verankerte Budgethoheit des Rates sicherstellen. Diese wurde in Personalfragen immer wieder ein Stück weit ausgehebelt.
Mit dem Stellenplan beschließt der Rat wie viele Stellen besetzt werden dürfen. In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass neue Planstellen, die der Rat noch gar nicht beschlossen hatte, von der Verwaltung bereits im „Vorgriff auf den Stellenplan“ besetzt wurden. So z. B. zuletzt im aktuellen Haushaltsjahr im Dezernat des Oberbürgermeisters in Bezug auf mehrere Stellen geschehen.
Die Personalkosten sind neben den Transferaufwendungen der größte Kostenblock des städtischen Haushaltes. Deshalb haben wir die Verwaltung in den letzten Haushaltsberatungen beauftragt, im 2. Quartal 2024 einen Verfahrensvorschlag vorzulegen, wie „Vorgriffsbesetzungen“ zukünftig ausgeschlossen werden können, ohne in eine Situation zu kommen, dass notwendig einzurichtende Stellen über Monate nicht besetzt werden, weil der Rat den Stellenplan für das künftige Haushaltsjahr noch nicht beschlossen hat. Einverstanden sind wir mit dem Verfahrensvorschlag der Verwaltung, der uns zur Ratssitzung am heutigen Tag vorlag und das Letztentscheidungsrecht des Rates schützt, indem es künftig keine Vorgriffsbesetzung mehr geben wird, ohne dass der Rat diese zuvor beschlossen hat.
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