Tagesordnungspunkt:
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt zu o. g. Tagesordnungspunkt folgende Anträge und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die finanziell angespannte Lage der Stadt Dortmund wird sich auch im Jahr 2018 nicht grundlegend ändern, da das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes nach wie vor nicht erreicht wird. Dennoch sind deutlich positive Entwicklungen nicht von der Hand zu weisen. Indikator hierfür ist z. B. der prognostizierte Jahresfehlbedarf von nur noch 32,1 Millionen Euro im Jahr 2017 (4. Managementbericht AFBL 09.11.2017) statt der vom Rat verabschiedeten 67,2 Millionen Euro Defizit (Ratsbeschluss 08.12.2016). Auch die Kreditverbindlichkeiten der Stadt Dortmund inklusive ihrer Eigenbetriebe/Sondervermögen nehmen erstmals seit langem einen positiven Verlauf. Der Rückgang der Liquiditätskredite zum Stichtag 30.09.2017 im Vergleich zum Stichtag 30.09.2016 in Höhe von über 100 Millionen Euro ist hier ein sichtbarer Beweis. Diesen Rückgang gilt es – auch aufgrund des Zinsänderungsrisikos – zu verstetigen.
Ziel muss es aber weiterhin sein, kurzfristig einen ausgeglichenen Haushalt zu verabschieden und den Einstieg in die dauerhafte Entschuldung zu schaffen; somit Haushaltsüberschüsse zu erzielen. Allein das bloße Unterschreiten der sogenannten 5 % Hürde der allgemeinen Rücklage zum Erhalt der kommunalen Handlungsfähigkeit darf nicht weiter als oberste Maxime bei der Haushaltsaufstellung gelten.
Hierzu ist auch zukünftig eine sparsame Haushaltsführung notwendig. Platz für übertriebene Ausgabenwünsche darf es nach wie vor nicht geben.
Der auf Initiative der CDU-Fraktion entstandene und von der SPD-Fraktion und dem Oberbürgermeister mitgetragene Zukunftspakt für Dortmund „Die Stadt zuerst“ (Memorandum) leistet hierbei einen wesentlichen Beitrag zur Erzielung eines ausgeglichenen Haushaltes. Bis zum Jahr 2018 sind bereits 42,8 Millionen Einsparvolumen erzielt worden. Daher sollte das Memorandum über seine bisherige Geltungsdauer hinaus fortgeschrieben und eine neue jährliche Zielgröße im Rat vereinbart werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen bleibt aufgefordert, sich angemessen an einer ausreichenden Finanzierung der Kommunen zu beteiligen. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet daher, dass es im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes dauerhaft keine negativen Veränderungen zu Lasten der Großstädte in Nordrhein-Westfalen gibt.
Vor diesem Hintergrund möge der Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge beschließen:
- Durchleitung der Integrationspauschale des Bundes
Der Rat erkennt an, dass die Stadt Dortmund im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes finanziell ordentlich ausgestattet wurde. Die Landesregierung bleibt jedoch aufgefordert, die im Wahlkampf zugesicherte 100%ige Durchleitung der Integrationspauschale in Höhe von insgesamt 420 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen auch zeitnah zu realisieren. - Erhöhung des jährlichen Einsparvolumens im Rahmen des Memorandumprozesses von 15 auf 20 Millionen Euro Die Zielvorgabe des Maßnahmevolumens „Memorandum“ wird vom Haushaltsjahr 2018 an von 15 Millionen Euro/a auf 20 Millionen Euro/a erhöht. Dies soll zur weiteren Entschuldung des städtischen Haushaltes und dem damit verbundenen kurzfristigen Haushaltsausgleich spätestens ab dem Jahr 2020 beitragen.
- Lösung der Problematik „zweiter Rettungsweg“ bei Baumaßnahmen
Das zukünftige Vorhalten eines zweiten Rettungswegs für die Feuerwehr darf nicht dazu führen, dass es dauerhaft zu verminderten Investitionen im Bereich Hochbau, Tiefbau und Stadtentwässerung kommt. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die in den drei genannten Fachbereichen zur Verfügung gestellten Finanzmittel auch tatsächlich zeitnah zu verausgaben. Dem Rat und den zuständigen Fachausschüssen ist bis zum Ende des zweiten Quartals 2018 ein ausführliches Konzept vorzulegen, wie mit der Problematik des zweiten Rettungsweges unter der Prämisse zukünftig umgegangen werden soll. - Effektives Baustellenmanagement
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Baustellenmanagement zwischen Tiefbauamt, Stadtentwässerung, städtischen Töchtern wie beispielweise DEW21/DONETZ sowie externen dritten Bauherren (Landesbetrieb Straßenbau) deutlich zu optimieren. Verkehrssituationen wie in der jüngsten Vergangenheit (z. B. B54, Schüruferstraße, Hagener Straße) sind für die Bürgerinnen und Bürger Dortmunds, für Pendlerinnen und Pendler, aber auch für die betroffenen Geschäftsleute nicht hinnehmbar. Daher erwartet der Rat, dass Baumaßnahmen zukünftig besser aufeinander abgestimmt werden. Ein Konzept dazu, das insbesondere auch verbesserte Kommunikationsstrategien aufzeigt, ist dem Fachausschuss bis zum Ende des 2. Quartals 2018 vorzulegen. - Optimierung Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Die Aufgabenerledigung im Eigenbetrieb Stadtentwässerung soll künftig durch die energische Ausweitung einer „Kooperation mit der Kommunalwirtschaft“, die eine der zentralen Maßnahmen des sog. Memorandums darstellt, verbessert werden. Durch die vermehrte Vergabe an „Dritte“ soll dabei das Ziel der Gebührenstabilität, das Abbremsen eines weiteren Auswuchses des Personals, ein besseres Investitionsverhalten sowie eine Leistungs- und Effizienzverbesserung durch Optimierung der Organisation „Eigenbetrieb Stadtentwässerung“ erreicht werden. - Konzept zur zeitnahen Verausgabung der BV-Mittel
Der Rat stellt fest, dass das mit den Haushaltsberatungen im Dezember 2016 beschlossene Konzept zur zeitnahen Abarbeitung von Beschlüssen der Bezirksvertretungen nicht – wie vom Rat beschlossen – bis zum zweiten Quartal 2017 vorgelegen hat. Er erwartet nunmehr, dass dieses Konzept spätestens bis zum zweiten Quartal 2018 endgültig vorgelegt wird. Im Rahmen dieses Konzeptes wird die Verwaltung weiterhin aufgefordert, den Bezirken quartalsweise eine Übersicht vorzulegen, welche Beschlüsse aus Sicht der Verwaltung dauerhaft nicht umgesetzt werden können und daher von den jeweiligen Bezirksvertretungen zurückgenommen werden sollten, um die zur Verfügung gestellten Mittel für andere Projekte verausgaben zu können. Es werden aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen getroffen mit dem Ziel, Bezirksvertretungsmaßnahmen zu priorisieren und damit auch zu optimieren. Hierzu wird eine ämterübergreifende stellenplanneutrale Task Force zur Umsetzung der Maßnahmen der Bezirksvertretungen eingerichtet. Die Verwaltung unterbreitet dem Rat kurzfristig einen Vorschlag, wie die Projektleitungsverantwortung organisiert werden soll. - Evaluierung der Förderrichtlinien der freien Kulturszene
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit in Dortmund grundlegend zu überarbeiten und die Förderung ab dem Jahr 2019 neu zu sortieren. Die Gesamtsumme der Förderung soll beibehalten werden, wobei zukünftig vermehrt der Aspekt einer „Anschubfinanzierung“ für Projekte der freien Kulturarbeit in den Vordergrund gerückt werden soll, die sich dann perspektivisch von selbst finanzieren oder aber einen deutlich geringeren Zuschuss erhalten. Im Rahmen dieses neuen Konzeptes hat der Beschluss des Rates zum Festival „Ruhrhochdeutsch“ bis auf weiteres Bestand. - Akademie für Digitalität und Theater
Der Rat der Stadt spricht sich dafür aus, dass Dortmund Standort der „Akademie für Digitalität und Theater“ wird. Er zeigt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass sich die Stadt Dortmund auch finanziell im Rahmen einer Anschubfinanzierung in Höhe bis zu max. 50.000 Euro, die aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Theater zu finanzieren sind, am Gründungsprozess beteiligt. Im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist spätestens in der Aprilsitzung des Jahres 2018 ein verfeinertes Konzept hierzu vorzulegen, das neben dem Standort auch den einmaligen Investitionsbedarf sowie einen möglichen jährlichen Zuschussbedarf aufzeigt. - Standortsuche Chorakademie
Der Rat der Stadt ist erfreut darüber, dass sich die Chorakademie zur größten Singschule Europas entwickelt hat. In 30 Chören singen mittlerweile 1.000 Mitglieder, die insgesamt an über 150 Veranstaltungen beteiligt sind. Räumlich ist die Chorakademie durch ihren großartigen Erfolg jedoch mittlerweile an ihre Grenzen gestoßen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Suche nach weiteren Proberäumlichkeiten die Chorakademie aktiv zu unterstützen und gegebenenfalls auch städtische finanzielle Mittel in Höhe von max. 50.000 Euro, die aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kulturbetriebe zu finanzieren sind, bereitzustellen. Im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird im zweiten Quartal 2018 hinsichtlich der Standortsuche und der möglichen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Dortmund Bericht erstattet. - Finanzielle Ausstattung des Ordnungsamtes
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Außendienstes im Ordnungsamt (Ordnungspartner, Service- und Präsenzdienste, Verkehrsüberwachung) in letzter Zeit vermehrt verbaler, teilweise sogar körperlicher Gewalt ausgesetzt sind. Um diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen von Beratungsangeboten (z. B. Supervision) zukünftig besser betreuen zu können, werden dem Ordnungsamt hierfür zweckgebunden 30.000 € zur Verfügung gestellt. - Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen (wird im AKJF gestellt)
Um der in großen Teilen unzureichenden Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen in Dortmund besser begegnen zu können, werden ab 2018 weitere 100 Kindertagespflegeplätze trägerübergreifend eingerichtet. Die im sog. „Krippengipfel“ 2011 beschlossene Quotierung von 30% U3-Kindertagespflege- zu 70% Kindertagesstättenplätzen wird für die kommenden vier Jahre in Dortmund ausgesetzt.
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