CDU-Fraktion bedauert Gerichtsbeschluss zum „Lü 148 Steinsweg“

02.06.2017

Uwe Waßmann: „Unendliche Geschichte muss abgeschlossen werden“

Die CDU-Ratsfraktion bedauert den Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster, das den Bebauungsplan „Lü 148 Steinsweg“ in Oespel zum mittlerweile dritten Male für unwirksam erklärte. „Das Kind wird bald volljährig. Die unendliche Geschichte muss jetzt dringend mit der notwendigen Sorgfalt zu Ende gebracht werden“, so der planungspolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion Uwe Waßmann in Erinnerung daran, dass die ersten Planungen aus dem Jahr 2000 stammen.

Dortmund sei eine weiter wachsende Stadt, die erst kürzlich die 600.000 Einwohner-Marke übertroffen habe. Die Ausweisung attraktiver Wohngebiete in verkehrsgünstiger Lage sei daher notwendiger als je zuvor, betont Waßmann. Uni- und Autobahnnähe hätten dazu geführt, dass mittlerweile 275 Interessenten auf der Warteliste für ein Grundstück am Steinsweg stehen würden.

Auf dem etwa 10,3 ha großen Gebiet sollen insgesamt knapp 100 Häuser entstehen, wobei im Zeitraum von 2003 bis 2007 insgesamt 42 städtische Grundstücke im Norden des Neubaugebietes an einen Bauträger vermarktet werden konnten.

CDU-Planungsexperte Waßmann erwartet nun, dass die Stadt wie angekündigt in der zweiten Jahreshälfte das Bebauungsplan-Verfahren wieder aufnimmt, um dann einen erneuten Offenlegungsbeschluss herbeizuführen. „Ich hoffe, dass der Bebauungsplan dann im Jahr 2018 im vierten Anlauf endlich rechtsgültig wird und das Baugebiet in Gänze vermarktet werden kann. Anfängerfehler wie jetzt darf sich die Stadt nicht noch einmal erlauben“, so Waßmann.

In der Begründung zum jetzigen Urteil des OVG Münster heißt es nämlich lediglich, dass „die Erläuterungen in den öffentlichen Bekanntmachungen als formaler Fehler gewertet würden“ und diese Erläuterungen missverständlich wären und interessierte Bürger davon abgehalten hätten, eine Stellungnahme abzugeben.