CDU-Fraktion fragt nach: Beitragsbefreiung bei Betreuungsausfällen in Kitas

31.03.2025

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund setzt sich für eine gerechtere Regelung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung ein. Angesichts zunehmender Personalengpässe in Kindertageseinrichtungen, die immer häufiger zu Einschränkungen oder Ausfällen der Betreuung führen, hat die CDU-Fraktion nun in einem ersten Schritt eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt. Ziel ist es, zu klären, unter welchen Bedingungen Elternbeiträge bei Betreuungsausfällen in Kindergärten erlassen werden können.

Derzeit sind Eltern in Dortmund auch dann verpflichtet, ihre Beiträge zu zahlen, wenn die vereinbarte Betreuung nicht oder nur eingeschränkt stattfindet. Eine Rückerstattung ist laut der städtischen Elternbeitragssatzung bislang nur bei Streiks vorgesehen, die mehr als drei Tage andauern. Die CDU-Fraktion hält diese Regelung für ungerecht und möchte eine Entlastung der Familien prüfen lassen.

Hierzu Christian Barrenbrügge, familienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Eltern sollten nicht für Dienstleistungen also hier Betreuungsleistungen zahlen müssen, die nicht erbracht werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Familien bei Ausfällen oder Einschränkungen der Betreuung auf den Kosten sitzen bleiben. Andere Städte, wie Münster, zeigen, dass es auch anders geht. Wir fordern die Verwaltung auf, praxistaugliche Lösungen auch für Dortmund zu prüfen.“

Konkret fragt die CDU-Fraktion die Verwaltung nach den finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für einen möglichen anteiligen Beitragserlass. Dabei orientiert sich die Anfrage an einem Modell, das bereits in Münster umgesetzt wurde.

„Unser Ziel ist ein fairer Beitragserlass bei erheblichen Betreuungsausfällen. So wäre es aus unserer Sicht denkbar, den Elternbeitrag für einen Monat pauschal zu erlassen, wenn eine Einschränkung von mindestens zehn Tagen innerhalb eines Kindergartenjahres vorliegt. Bei Betreuungsausfällen von in Summe mehr als 30 Tagen könnte ein zweimonatiger Erlass in Betracht gezogen werden. Zunächst möchten wir aber wissen, welche finanziellen Auswirkungen eine derartige Regelung hätte“, so Barrenbrügge weiter.

Zudem soll geprüft werden, ob auch kürzere Betreuungsausfallzeiten berücksichtigt werden können, die nicht unter die Meldepflicht nach dem 8.Sozialgesetzbuch fallen, aber dennoch für Eltern eine erhebliche organisatorische Belastung darstellen.

Die CDU-Fraktion erwartet die Antworten der Verwaltung bis zur Sitzung des Finanzausschusses am 15. Mai 2025 und wird sich auf der Grundlage dieser Antworten weiter für eine faire Lösung im Sinne der Familien in Dortmund einsetzen.