Landesregierung überweist so viel wie noch nie nach Dortmund
CDU-Finanzexperte Udo Reppin überbringt frohe Nachrichten aus Düsseldorf. Das Land Nordrhein-Westfalen wird der Stadt Dortmund für das Jahr 2019 knapp 695 Millionen Euro aus der Steuerverbundmasse überweisen. Damit erhält Dortmund die höchste jemals überwiesene Summe vom Land NRW und somit auch fast 13 Millionen Euro mehr als noch im Juli 2018 prognostiziert. „Die Landesregierung unterstützt somit die Kommunen, die stärker als der ländliche Raum auf Landeszuweisungen angewiesen sind, auch in Zeiten knapper Kassen und allgemeiner Sparzwänge nach Kräften“, so Udo Reppin.
Konkret sieht das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) des Landes Nordrhein-Westfalen vor, dass Dortmund im Jahr 2019 insgesamt 642,9 Mio. Euro Schlüsselzuweisungen erhält. Die allgemeine Investitionspauschale wird sich auf 22,6 Mio. Euro belaufen, die Aufwands- und Unterhaltspauschale auf 2,6 Mio. Euro und die Investitionspauschale für über 65jährige Mitbürger auf 2,9 Mio. Euro. Für den Schulbau stehen im Rahmen der Schulpauschale 22,2 Mio. Euro zur Verfügung, für den Sportstättenbau sieht die Sportpauschale 1,7 Mio. Euro vor.
Udo Reppin weist weiter darauf hin, dass sich die Zuwendungen des Landes NRW an die Kommunen noch weiter erhöhen könnten. „Sollten sich die Steuereinnahmen im Jahr 2018 weiter positiv entwickeln, so können die Kommunen in NRW mit weiteren Millionenzuweisungen rechnen“, so der CDU-Finanzsprecher.
Zum Hintergrund:
Die Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Landschaftsverbände) tragen die Kosten ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land im Wege des Finanzausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten neben den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich (Gemeindefinanzierung – GFG) weitere Zuweisungen des Landes, die im Wesentlichen in einem direkten Zusammenhang mit den auf die Gemeinden und Gemeindeverbände übertragenen Aufgaben stehen.
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