CDU will Erstattung der Elternbeiträge ab dem 1. Streik-Tag

10.05.2016

Barrenbrügge: „Genug Probleme für Eltern, Kinder ad hoc versorgt zu bekommen“

Geht es nach der Verwaltung, gibt es nur die Alternative, dass Elternbeiträge aufgrund streikbedingter Schließungszeiten entweder erst ab dem 6. Oder ab dem 11. Streiktag erstattet werden. Für den jugendpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Barrenbrügge, ein absolut inakzeptabler Vorschlag.

„Eine Rückerstattung der Elternbeiträge aufgrund streikbedingter Schließungszeiten begründet sich damit, dass für Eltern bereits ab dem 1. Tag der Schließung einer Kindertageseinrichtung das Problem besteht, ihr(e) Kind(er) anderweitig betreuen bzw. unterbringen zu lassen“, sieht Barrenbrügge die Situation. „Gerade für berufstätige Eltern stellen die Streiktage eine besonders große Herausforderung dar, da sie entweder schnell einen adäquaten Betreuungsersatz finden oder selbst zu Hause bleiben müssen – was oft für Unmut beim Arbeitgeber sorgt. Im Falle einer anderweitig organisierten Betreuung müssen Eltern auch oft für diese zahlen – sie zahlen somit also sowohl ihren Beitrag für die Kita, als auch die Kosten für die Ersatzbetreuung.“

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert eine Stadt nicht dadurch, dass sie Eltern im Falle streikbedingter Schließungszeiten von Kitas erst frühestens ab dem 6. Tag ihre Beiträge zurück erstatten will, kritisiert Barrenbrügge.

Und weiter:
„Hinzu kommt, dass nur ein geringer Teil der Eltern, die ihr(e) Kind(er) in einer Kita betreuen lassen, dafür auch Beiträge zahlen. Eine Erstattung der Beiträge ab dem 1. Tag wäre daher für die Stadt sehr übersichtlich. Den Vorschlag der SPD-Fraktion, dass alle Träger davon profitieren sollen, kann ich allerdings nicht ganz nachvollziehen. Denn wenn Verdi zum Streik bei den Erziehern aufruft, sind es die städtischen Mitarbeiter die streiken. Die Einrichtungen der freien Träger sind davon nicht betroffen und dort findet an den Streiktagen auch ganz normal eine Kinderbetreuung statt. Dennoch freuen wir uns sehr über das Votum der SPD, bereits ab dem ersten Tag den Eltern die Beiträge zu erstatten. Denn im letzten Jahr wurde von der SPD noch die 11 Tage per Antrag favorisiert und gefordert“, so Barrenbrügge abschließend.