Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
- Nach § 9 Abs. 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) sind in der Zeit zwischen 22.00 bis 6.00 Uhr alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Dieses Verbot gilt nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 LImschG vorbehaltlich von abweichendem Ortsrecht nicht für die Außengastronomie in der Zeit von 22.00 bis 24.00 Uhr. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Gastronomiebetrieben in Dortmund mindestens für die verbleibende Zeit der Fußball-Europameisterschaft 2021, besser aber noch für den Sommer 2021, erweiterte Öffnungszeiten ihrer Außengastronomie bis 24.00 Uhr im Rahmen des Ortsrechts zu ermöglichen.
- Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den zeitlich derzeit eingeschränkten Betrieb in den städtischen Bädern (08.00–18.00 Uhr) wenn möglich wieder auf die vor dem Lockdown geltenden Öffnungszeiten auszuweiten, um dadurch auch berufstätigen Menschen den Bäderbesuch in den Abendstunden zu ermöglichen.
- Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um Prüfung, inwieweit durch die verstärkte Ansiedlung innovativer Zwischenanmietungen, etwa über zeitlich befristete Konzepte wie Pop Up oder Concept Stores, die Attraktivität und Anziehungskraft der Dortmunder Innenstadt sowie der Stadtteilzentren kurzfristig erhöht werden kann.
- Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, möglichst viele Dortmunder Vereine durch proaktive Ansprache und verstärkte Öffentlichkeitsarbeit auf bestehende Fördermöglichkeiten hinzuweisen. Dazu zählen insbesondere das vor kurzem verlängerte Förderprogramm „Soforthilfe Sport“ sowie die am vergangenen Donnerstag beschlossene Initiative „Neustart für das Ehrenamt“ der nordrheinwestfälischen Landesregierung.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Empfehlen Sie uns!