Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden

10.02.2022

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, sukzessive alle städtischen Verwaltungs- und Betriebsgebäude, Schulen, TEK’s und Einrichtungen, die durch die Sport- und Freizeitbetriebe bewirtschaftet werden, mit Defibrillatoren zur Laienreanimation auszustatten.

Dabei ist auch darauf zu achten, dass mit der Installation eines Defibrillators eine entsprechende Be- bzw. Ausschilderung angebracht wird. In den städtischen Gebäuden, die bereits mit einem Defibrillator ausgestattet sind, soll – sofern nicht schon vorhanden – eine entsprechende Beschilderung angebracht werden.

Begründung:
Aus der Antwort einer Anfrage (DS-Nr. 21304-21-E1) der CDU-Fraktion geht hervor, dass nur 49 von insgesamt 512 städtischen Standorten/Gebäuden/Sportstätten mit Defibrillatoren ausgestattet sind. Das Fazit der Antwort spricht sich für eine vollumfängliche Ausstattung aller städtischen Gebäude mit Defibrillatoren aus, begleitet mit einer entsprechenden Be- bzw. Ausschilderung vor Ort. Defibrillatoren sind mittlerweile ohne Vorkenntnisse zu bedienen und retten Leben. Denn – der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. Jedes Jahr sterben rund 70.000 Menschen durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Schätzung Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung e.V. – Quelle: DZHK 2019). Im Falle eines Herzinfarktes/Herzstillstandes entscheidet letztendlich jede Minute über mögliche Überlebenschancen und/oder irreversible Schäden.