Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
auf Initiative der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU hat der Rat der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 20.05.2021 mit dem Beschluss zum „Kommunalen Wohnungsund Kita-Bau“ (Drucksache-Nr. 20256-21-E1) die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur verstärkten Bautätigkeit im Zusammenspiel von Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF), DOGEWO21 und Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG) vorzulegen. In diesem Verständnis hat der Rat am 24.6.2021 den Grundsatzbeschluss zur „Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH“ zur kommunalen Wohnungsbaugesellschaft gefasst. DSG und DOGEWO21 sollen auf dem kommunalen Wohnungsmarkt gemeinsam agieren. Medienberichten zufolge (RN vom 30.04.2022) hat auch der Oberbürgermeister zwischenzeitlich den Gedanken von Bündnis 90/Die Grünen und CDU aufgenommen, die Gesellschaften zu einem späteren Zeitpunkt miteinander zu verschmelzen.
- Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur angedachten Zusammenarbeit von DSG und DOGEWO21, mit der Bitte um ein besonderes Eingehen auf mögliche Fallstricke der Zusammenarbeit, zum Beispiel steuer- oder gesellschaftsrechtliche Fragestellungen.
- Darüber hinaus bitten wir um Beantwortung der Frage, inwieweit die angenommenen Rahmenbedingungen im Zuge der Weiterentwicklung und Umwandlung der DSG GmbH in die DSG GmbH & Co.KG angesichts erheblich veränderter Voraussetzungen, insbesondere steigende Preise/Kosten (Steigerung Baukosten; Veränderung des Zinsniveaus) noch Aktualität besitzen.
Um eine Antwort bis zu nächsten Sitzung des AFBL am 17. Juni 2022 gebeten. Sollten Teile der Beantwortung nichtöffentlich sein, sind wir mit einer Beantwortung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 17. Juni 2022 einverstanden.
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