Tagesordnungspunkt
Ehrung Dortmunder Bürger
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beschließt, dass Personen, die das Kulturleben Dortmunds geprägt haben, in angemessener Weise geehrt werden können, beispielsweise durch Gedenktafeln, Bilder mit Text oder Porträtgemälde.
Begründung
Der AKSF hat in der Vergangenheit mehrfach beschlossen, verdienstvolle Persönlichkeiten des Dortmunder kulturellen Lebens in verschiedener Hinsicht zu ehren, beispielsweise den Schriftsteller Max von der Grün durch Benennung einer Straße oder Fritz Hüser als Namensgeber eines Institutes.
Es sollten aber auch weitere Persönlichkeiten bedacht werden, deren Verdienste sich mit einzelnen Einrichtungen der kulturellen Landschaft Dortmunds in prägender Weise verbinden. Eine solche Ehrung sollte sowohl verstorbenen als auch lebenden Personen zuteilwerden, soweit sie nicht mehr aktiv in ihren Funktionen tätig sind. Eine entsprechende Anregung ist im vergangenen Jahr verschiedentlich aus Kreisen kulturfördernder Persönlichkeiten der Dortmunder Stadtgesellschaft geäußert worden. Die Ehrungen, welche beispielsweise durch Gedenktafeln, Bilder von Ereignissen oder Porträts mit entsprechenden Hinweisen ausgedrückt werden können, sollten bevorzugt an den Orten angebracht werden, an denen diese Menschen tätig waren oder die sie gefördert haben, um so eine differenzierte, auf die spezifische Leistung verweisende Erinnerungskultur in Dortmund zu entwickeln. Die Erinnerung ist dabei kein Selbstzweck – sie soll vielmehr zur Nachahmung anregen, Ansporn sein für ähnliche Leistungen und die Wichtigkeit und Notwendigkeit von Kultur und Kulturförderung in der Stadtgesellschaft betonen. Als Beispiel seien im Theater die Namen Schüchter und Fechner genannt. Soweit die Personen noch leben, muss natürlich deren Zustimmung eingeholt werden. Bei Verstorbenen ist die Zustimmung der Familie einzuholen.
Die Kosten solcher Ehrungen müssen vollständig durch Spenden aufgebracht werden und dürfen weder gegenwärtig noch zukünftig zu einer Belastung der Stadt oder ihrer Einrichtungen führen.
Die Anregung bestimmte Personen zu ehren kann durch jeden an die Stadt Dortmund herangetragen werden. Sie ist mit einer sicheren Finanzierung zu versehen. Die Ehrung ist durch diesen Ausschuss zu beschließen und im Detail durch die Verwaltung mit allen Beteiligten, insbesondere den betroffenen Einrichtungen, abzustimmen.
So soll die Erinnerung an bedeutende Persönlichkeiten des Dortmunder Kulturlebens begründet und entwickelt werden, die sich vorbildlich um das kulturelle Leben verdient gemacht haben.
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