Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015

12.02.2015

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die finanziell angespannte Lage mit diesem Entwurf fortgesetzt wird, ohne dass substanzielle Verbesserungen erkennbar werden (Stand: November 2014):

  • Das Defizit steigt danach erneut auf nunmehr 78,4 Mio. € (laufendes Jahr 2014: 74,6 Mio. €; Jahr 2013: 70,8 Mio. €, Jahr 2012: 36,6 Mio. €).
  • In dieser Planung sind schon Einnahmesteigerungen von rund 21 Mio. € durch die für das Jahr 2015 geplante Anhebung der Grundsteuer auf einen Hebesatz von 650% einkalkuliert.
  • Dabei liegen die jüngsten Steueranhebungen noch nicht lange zurück: Der Hebesatz für die Grundsteuer wurde für das Jahr 2012 auf 540% (vorher 480%) erhöht und der für die Gewerbesteuer für das Jahr 2013 auf 485% (vorher:468%).
  • Die kurzfristige Verschuldung steigt laut Planung für das Jahr 2015 weiter um 5,1% auf 1,54 Mrd. €, während die langfristigen Investitionskredite um 2,1% auf gut 750 Mio. € sinken. Somit setzt sich die Verschiebung von lang- auf kurzfristige Verschuldung fort; das Zinsänderungsrisiko nimmt weiter zu.
  • Trotz historisch niedrigster Zinssätze steigt die Haushaltsbelastung aus Kreditzinsen weiter an (2014: 55,4 Mio. €, 2015: 58,6 Mio. €).
  • Die Sozialausgaben steigen für 2015 um 2,7 %von 256 auf 263 Mio. €.
  • Die Kosten der Inneren Verwaltung steigen um 5,2% von 270 Mio. € auf 284 Mio. € erneut an.
  • Fortwährender Eigenkapitalverzehr und eine stetig steigende Verschuldung sind auf Dauer nicht hinnehmbar.
  • Auch die Aufsichtsbehörde (Verfügung des Regierungspräsidenten zur Haushaltssatzung 2014) sieht die Notwendigkeit, „mittelfristig Beschränkungen bei den Aufwendungen vorzusehen“ und sieht in diesem Zusammenhang „durchaus noch Potenziale für den städtischen Haushalt“.

Vor diesem Hintergrund möge der Rat wie folgt beschließen:

Beschluss

  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung ein Nachhaltigkeitsprogramm für die kommunalen Finanzen bis zum Herbst 2015 aufzulegen, das in den nächsten 4 Jahren, beginnend mit dem Jahr 2016, den finanziellen Aufwand in Höhe von insgesamt 60 Mio. € auf der Basis des Haushaltsbeschlusses 2015 durch dauerhaft wirksame Maßnahmen reduziert.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsprogramms eine Projektsteuerung mit dem OB und dem Kämmerer / Personal- und Organisationsdezernenten an der Spitze zu installieren. Die Projektlenkung soll sich aus den Fachbereichen Finanzen, Personal/Organisation und Liegenschaften zusammensetzen, den Personalrat einbinden und je nach Handlungsfeld die jeweiligen Fachdezernenten beteiligen. Dem Sonderältestenrat ist ab dem Ratsbeschluss im Herbst 2015 quartalsweise und projektscharf zu berichten.

Folgende Ziele des Programms werden Teil des Beschlusses:

Zur Verbesserung der Haushaltssituation soll innerhalb der nächsten 4 Jahre auf der Aufwandsseite durch dauerhaft wirksame organisatorische Verbesserungen eine Ausgabenreduktion von 60 Mio. € in allen Dezernaten erreicht werden.

Der Fokus ist nach innen auf die Aufwände zu richten, also sind Bestand, Standards der Aufgabenerledigung, sowie Strukturen und organisatorische Abläufe zu betrachten. Die Verbesserung ist ohne Steuererhöhungen und zusätzliche Ausschüttungen der Beteiligungen zu erreichen. Die gestiegene Altersfluktuation innerhalb der Verwaltung bietet günstige Rahmenbedingungen für eine sozialverträgliche Effizienzsteigerung ohne betriebsbedingte Kündigungen in der Aufgabenwahrnehmung. Letztere wird durch organisatorische Veränderung im Hinblick auf die Prozessoptimierung umgesetzt. Insgesamt werden die mit der Aufgabenerledigung beabsichtigten Wirkungen im Vordergrund stehen und einer laufenden Prüfung und Kontrolle unterzogen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Nachhaltigkeitsprogramms besteht darin, Möglichkeiten für eine Steigerung der Investitionstätigkeiten zu schaffen, zur Verbesserung der Infrastruktur und als Anreiz für private Investitionen und Förderung gewerblicher Ansiedlungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Mobilisierung von Ressourcen zur sozialräumlichen und wirtschaftlichen Entwicklung in den Stadtbezirken.
Hierzu ist der städtische Haushalt hinsichtlich seines Kreditvolumens zu entlasten.
Alle Beteiligten in Verwaltung und Politik sind aufgefordert, sich weiter dafür einzusetzen, dass sich Bund und Land nachhaltig und intensiver an den steigenden Soziallasten beteiligen.

Grundstrukturen der Umsetzung
Die Leitung sollen der Oberbürgermeister und der Kämmerer / Personal- und Organisationsdezernent übernehmen. Der Personalrat wird bei allen Schritten im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit beteiligt. Er soll nachhaltig und konstruktiv sowohl im Interesse der Beschäftigten als auch der Stadt an der Modernisierung der Verwaltung mitarbeiten.

Unterhalb der Leitungsebene wird eine Kernmannschaft aus den leitenden Mitarbeitern der Bereiche

  • Finanzen
  • Personal und Organisation
  • Liegenschaften

gebildet.

Wesentliche Aufgabe der Kernmannschaft:

  1. Mit den Fachdezernenten Handlungsfelder zu bestimmen und daraus Einzelprojekte zu initiieren.
  2. Bereits laufende Projekte zur nachhaltigen Konsolidierung zu identifizieren und in das Gesamtprogramm einzubinden.
  3. Anhand dieser Erkenntnisse kurzfristig die Projektorganisation festzulegen und einen Gesamtplan zu erstellen, der dem Verwaltungsvorstand und der Politik bis zum Oktober 2015 vorgelegt wird.
  4. Weitere Fachbereiche zur Unterstützung zu beteiligen, falls dies erforderlich ist.
  5. Wo es notwendig ist, externen Sachverstand zu beteiligen.
  6. den Sonderältestenrat quartalsweise und projektscharf über den Arbeitsfortschritt zu informieren.

Um das Einsparvolumen im Personalbereich zu ermitteln ist eine Fluktuationsanalyse für das Personal zu erstellen für die Laufzeit des Projekts 2015 bis 2019. Auf Grundlage dieser Fluktuationsanalyse ist ein über den jetzigen Bearbeitungsstand in qualitativer Hinsicht deutlich hinausgehendes differenziertes gesamtstädtisches Organisations- und Personalentwicklungskonzept für die verschiedenen Laufbahnen der Beamten und Angestellten inklusive Regelungen zum Laufbahnwechsel zu erstellen.
Erste Ergebnisse dieses Nachhaltigkeitsprogramms zur Entlastung des Haushaltes sollen bereits 2016 berücksichtigt werden.

Begründung

Zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Stadt ist es notwendig nach den Erfahrungen der letzten Jahre finanzielle Spielräume im Haushalt zu schaffen, um einen Haushaltsausgleich in naher Zukunft zu erreichen. Die Verbesserung und Angleichung der Lebensräume in der Stadt ist nur mit mehr Haushaltsspielräumen zu erreichen. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Anreize zur Schaffung weiterer Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt, verbesserte Wohn- und Lebensqualität sind Ziel kommunaler Politik. Dazu sind verbesserte Ressourcen und eine effiziente Verwaltung notwendig, dem soll dieses Projekt dienen.

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