Beschluss:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit spricht eine deutliche Empfehlung zur Anwendung von Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen/Künstler und Kulturschaffende aus. Diese Empfehlung orientiert sich an den bestehenden Mindeststandards im Kulturbereich und soll die soziale Absicherung der Kulturschaffenden fördern.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, in den Jahren 2025 und 2026 eine Kampagne zu entwickeln und durchzuführen, um Künstlern, Kulturschaffende sowie kulturtragende Institutionen zur Anwendung der empfohlenen Honoraruntergrenzen zu motivieren.
Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss nach 2026 über den Fortschritt der Sensibilisierungsmaßnahmen, die Resonanz bei Kulturschaffenden und Institutionen sowie über mögliche Anpassungsbedarfe der Empfehlung.
Begründung:
Die Verwaltung regt in ihrem Fazit an, dass der Ausschuss eine deutliche Empfehlung für Honoraruntergrenzen ausspricht, jedoch ohne die Verwaltung zur Anwendung und damit zur Überprüfung zu verpflichten.
Da es für die Landesregierung Nordrhein-Westfalens ein zentrales kulturpolitisches Anliegen ist, die faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern sicherzustellen und entsprechen dies im Kulturgesetzbuch geregelt hat, dass bei allen Förderungen des Landes Honoraruntergrenzen beachtet werden sollen, soll dieser Antrag darauf abzielen, ein klares Signal zur Unterstützung der Kulturszene zu setzen, ohne die Verwaltung zur direkten Überprüfung oder Anwendung der Honoraruntergrenzen zu verpflichten.
Mit freundlichen Grüßen
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