Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
mit dem am 19. April 2023 beschossenen Entwurf der 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes will die rot-grün-gelbe Ampelkoalition eine umfangreiche Modernisierungsoffensive in Gang setzen und die Wärmewende entschlossen vorantreiben. Der Gesetzentwurf mag diesem zu unterstützenden Ziel verschrieben sein. Zu Recht steht der Gesetzentwurf allerdings in der Kritik, mit Übereifer verfasst worden zu sein und zu überfordern, weil das finanziell und technisch Machbare, weil die Umsetzung des Gesetzesvorhabens und seine Auswirkungen nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Dies gilt nicht nur für den privaten Gebäudesektor.
Auch aus kommunaler Sicht stellen sich viele Fragen zu den Auswirkungen des sogenannten „Heizungsgesetzes“ der Ampelregierung. Berechnungen des Deutschen Städte und Gemeindebundes zufolge kostet das Gebäudeenergiegesetz die Kommunen mindestens 8 Mrd. Euro, da ein Großteil der kommunalen Gebäude noch mit Öl oder Gas geheizt wird und auch mit Blick auf die energetische Sanierung alten Gebäudebestandes ein enormer Investitionsbedarf besteht. Darüber hinaus sehen sich die Kommunen zudem der kostenintensiven Herausforderung des Umbaus der Wärmeversorgungsinfrastruktur gegenüber, um das Ziel der beschleunigten Dekarbonisierung des Gebäudesektors zu erreichen.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung vor diesem Hintergrund um eine Bewertung der Herausforderungen und finanziellen Auswirkungen der Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Energie- und Wärmewende. Die Stellungnahme ist dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu nächsten Sitzung am 07.09.2023 zur Beratung vorzulegen und den Ausschüssen für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zur Kenntnis zu geben.
Die Stellungnahme möge bitte insbesondere auf folgende Fragestellungen eingehen:
- Wie hoch schätzt die Verwaltung den finanziellen Aufwand ein
- für den in der geplanten Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes vorgesehenen Austausch von Heizungsanlagen in den kommunalen Liegenschaften (Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Sportstätten, Kultureinrichtungen, etc.) und
- für die ggf. erforderliche energetische Ertüchtigung der Gebäude.
- Die Nutzung von Erdgas soll bei der Wärmeversorgung zurückgedrängt werden. Ab 2045 sind fossile Brennstoffe ausgeschlossen. Bereits ab dem kommenden Jahr soll nach dem Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung mindestens 65% erneuerbare Energie nutzen.
- Wie stellen sich die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21) und die Dortmunder Netz GmbH (DONETZ) als Netzbetreiberin darauf ein?
- Welche Auswirkungen hat der durch den Gesetzentwurf vorgezeichnete Rückgang an Gaskunden auf das Gasnetz, seinen Wert und die Kostenentwicklung für die Verbraucher?
- Gibt es bereits konkrete Pläne,
- das mehr als 1850 km umfassende Gasnetz in der Hand von DONETZ schrittweise für den Transport von Wasserstoff umzurüsten bzw. zu ertüchtigen und
- den Aufbau neuer Wärmenetze für die Sicherstellung der Wärmeversorgung jenseits fossiler Brennstoffe voranzutreiben?
Wie hoch wird der Investitionsbedarf eingeschätzt?
- Die Stadt Dortmund ist dabei einen Energienutzungsplan zu erarbeiten. Einen Schwerpunkt bildet die kommunale Wärmeplanung. Ziel ist es (Stand April 2023), eine erste Fassung Ende des Jahres vorzulegen. Ist es angesichts des Gesetzesvorhabens der Bundesregierung beabsichtigt, von diesem Fahrplan abzuweichen und die sachnotwendige Vorlage des kommunalen Wärmeplans vorzuziehen?
- Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat in seiner Sitzung am 08.03.2023 den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 26667-22-E2/1), ein Konzept für die Entwicklung des Dortmunder Hafens zu einem umfassenden Wasserstoff-Hub entlang der gesamten Wertschöpfungskette, also bis hin zum Aufbau eines Verteilnetzes, zu erstellen, als Prüfauftrag an die Verwaltung gewertet. Die Verwaltung wird gebeten, den Prüfbericht den zuständigen Ausschüssen möglichst vor der Sitzung des Rates am
21. September 2023 vorzulegen.
Empfehlen Sie uns!