Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur Quartiersentwicklung „nördliche Speicherstraße am Schmiedinghafen“

04.03.2020

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Zusatz-/Ergänzungsantrags.

  1. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung begrüßt die städtebauliche Öffnung und langfristige Entwicklung des Hafenquartiers sowie insbesondere die Neugestaltung der nördlichen Speicherstraße.
  2. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung stellt fest, dass auf den als Gewerbe- und Industriegebiet ausgewiesenen Flächen des Hafenquartiers nur im Ausnahmefall und erst nach ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen politischen Gremien einer anderen Nutzungsform als der gewerblich-industriellen Vorrang eingeräumt werden darf.
  3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung betrachtet die geplante Ansiedlung eines Berufskollegs am Standort nördliche Speicherstraße auf einer Fläche von über 25.000 m² als ungünstig und bittet die Stadtverwaltung daher um Prüfung und Identifizierung alternativer Standorte im Stadtgebiet.

 

Begründung

Die städtebauliche Neugestaltung des Hafenquartiers, bei der inzwischen auch für den Bereich der nördlichen Speicherstraße konkrete Planungsentwürfe vorliegen, ist eines der großen Zukunftsprojekte in Dortmund. Eine bessere städtebauliche Anbindung des Hafens an die benachbarten Quartiere sowie eine generelle Belebung des gesamten Areals durch die Schaffung neuer Arbeits-, Freizeit-, Kultur- und Gastronomieangebote ist überaus begrüßenswert. Industrie- und Gewerbeflächen mit guter Verkehrsanbindung sind in Dortmund jedoch rar gesät. Daher sollte der gewerblich-industriellen Nutzung auf den als solchen ausgewiesenen Flächen am Hafen stets Vorrang gegenüber anderen Nutzungsformen eingeräumt werden. Andere Nutzungsformen sollten an diesem Standort nur in gut begründeten Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden und der ausdrücklichen Zustimmung der zuständigen politischen Gremien bedürfen. Die großflächige Ansiedlung eines Berufskollegs am Standort nördliche Speicherstraße ist aus diesem Grund abzulehnen.