Erweiterung des Bebauungsplans HOM 258 "An der Witwe

19.03.2024

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Berning,

die CDU-Fraktion bittet um die Behandlung folgenden Antrags in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung.
Erweiterung des Bebauungsplans HOM 258 "An der Witwe"
1. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung den Geltungsbereich des Bebauungsplans HOM 258 „An der Witwe“ um die Flurstücke 1710, 2299 (restlicher Teil, der noch nicht im Geltungsbereich des HOM 258 liegenden Grundstücke) und 2467 zu erweitern. 
Die für den bisher aufgestellten B-Plan HOM 258 Festsetzungen sollen dann auch für diesen Bereich gelten.

2. Der Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund müsste in der Folge so geändert werden, dass die bisherige Nutzung "Bahnanlagen/Schienenverkehr" zugunsten von "Wohnbebauung"  entfällt.

3. Sollte die Aufstellung eines neuen B-Plans für die besagte Fläche zielführender sein, bittet die Bezirksvertretung darum, das „einfachere“ und somit evtl. schnellere und zielführende Verfahren zu beginnen.

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4. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung des Weiteren, die bevorzugte Variante vorrangig im Jahresarbeitsprogramm 2024 zu behandeln, da hier eine zeitnahe Schaffung von Wohnraum gelingen kann.

5. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung diesen Beschluss zur weiteren Behandlung an der Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen ( AKUSW) sowie den Rat der Stadt zu übersenden.

Begründung

Auf der Fläche befindet sich aktuell ein Kfz-Reparaturbetrieb. Bei der erstmaligen Aufstellung des Bebauungsplans wurde vom damaligen Eigentümer der Flurstücke eine Aufnahme in den Bebauungsplan verweigert.

Ein Investor interessiert sich aktuell für diese Fläche, auf der eine Wohnbebauung mit ca. 120-140 WE in Anlehnung an die Wohnbebauung des HOM 258 entstehen soll. Bei einem notwendigen jährlichen städtischen Bauvolumen von 2.000 WE würden die prognostizieren WE mehr als 70 % des Kontingents des Stadtbezirks (2.000 WE / 12 Stadtbezirke = 167 WE pro Stadtbezirk) ausmachen. Daher ist es notwendig, Planungsrecht zu schaffen, um eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens zu ermöglichen.