Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Jugendhilfe ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer sozialen Verantwortung und spielt eine zentrale Rolle bei der Unterstützung junger Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Ihre Bedeutung geht weit über die Einzelfallhilfe hinaus, da sie auch einen wichtigen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft leistet. Diese Aufgabe wird jedoch durch umfangreiche gesetzliche Verpflichtungen und steigende Kosten zunehmend auch zu einer Herausforderung für die Kommunen. Vor dem Hintergrund dieser finanziellen Belastungen ist es von großer Bedeutung, Transparenz über die Ausgaben zu schaffen und gleichzeitig die Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung auszuloten – selbstverständlich ohne dabei die gesetzlich vorgeschriebenen Standards oder die Qualität der Leistungen zu gefährden.
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) die Verwaltung um eine Stellungnahme zu den folgenden Fragen:
- Wie hoch sind die durchschnittlichen Pro-Kopf-Kosten in Dortmund pro Fall im Bereich Hilfen zur Erziehung (HzE), der sich aus den gesetzlich verpflichtenden Vorgaben ergibt?
- Wie haben sich im Bereich HzE die Fallkosten pro Kopf in dieser Wahlperiode in Dortmund entwickelt?
- Liegen der Verwaltung Vergleichswerte zu den Pro-Kopf-Kosten in anderen Kommunen vor? Falls ja, welche Erkenntnisse lassen sich daraus für Dortmund ableiten?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die Kosten im Bereich der HzE-Leistungen zu optimieren, ohne die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben oder die Qualität der Leistungen zu beeinträchtigen?
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