Flächen- und Immobilienfonds

29.11.2023
Um Stadtentwicklungsziele durchzusetzen, um Stillstand, Rückschritte und negative
Entwicklungen zu verhindern, wird es immer wieder Fälle geben, in denen es aus
stadtentwicklungspolitischer Sicht sinnvoll und geboten ist, Flächen und Immobilien in
„kommunale Hand“ zu bringen. Beispielhaft aufführen lassen sich der Flächenerwerb am
ehemaligen Hochofenstandort PHOENIX West nach geplatzten Investorenplänen, der
angestrebte Erwerb der ehemaligen Hoesch-Zentrale an der Rheinischen Straße oder auch
der beabsichtigte Ankauf des ehemaligen „Filmcasinos“ am Ostenhellweg/Rosental.
 
Nach dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 stehen wir vor einer gravierenden
Verschlechterung der Haushaltssituation der Stadt. Daher stellt sich die Frage, wie sich der
strategische Erwerb von Flächen und Immobilien im Interesse einer zukunftsorientierten
Stadtentwicklung sichern lässt, wenn die Stadt selbst dazu finanziell nicht in der Lage ist.
Das Land NRW unterstützt Kommunen im Rahmen der am 1. Januar 2024 in Kraft tretenden
Städtebauförderrichtlinie bei der Einrichtung eines „Kommunalen Entwicklungsfonds“ zum
Erwerb von Gebäuden und Grundstücken und zur Beseitigung von Entwicklungshemmnissen
und städtebaulichen Missständen.
 
In Übertragung dieses Ansatzes bitten die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU die
Beteiligungsverwaltung darzulegen, unter welchen Voraussetzungen und Konditionen sie die
Möglichkeit sieht, einen revolvierenden „Flächen- und Immobilienfonds“ des „Konzerns
Stadt“ einzurichten, um stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Immobilien und Flächen
anzukaufen und damit für eine Entwicklung im Sinne der Stadt zu sichern.
 
Die Stellungnahme der Verwaltung wird bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 9. Februar 2024 erbeten und ist den
Ausschüssen für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie Wirtschafts-,
Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zur Kenntnis zu geben.