Flüchtlingsdebatte: CDU-Fraktion fordert auskömmliche Kostenerstattung

04.02.2016

Monegel bittet CDU-Landtagsfraktion um Unterstützung

In den Streit zwischen Bezirksregierung und Land NRW auf der einen und Stadt Dortmund auf den anderen Seite in Sachen Haushaltsgenehmigung und Kosten für Flüchtlingsunterbringung schaltet sich jetzt der Vorsitzende der CDU-Ratsfraktion Ulrich Monegel ein.

Wie berichtet, bekam die Stadt nur eine Woche nach der Verabschiedung des Haushalts ein Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg mit Hinweisen zum Umgang mit den Kosten für die Flüchtlingsunterbringung. Danach darf sie nicht wie geplant die eigentlich zugesagten Zahlungen des Landes gemäß den Prognosen für eine wachsende Zahl an Flüchtlingen im Haushalt als Einnahmen vorsehen. Maßgeblich soll vielmehr allein die Zahl der Flüchtlinge am 1.1.16 sein. Steigerungen im Laufe des Jahres 2016 sollen erst später berücksichtigt werden. Dadurch droht Dortmund eine Lücke von mehr als 30 Millionen Euro. Das würde den Haushalt sprengen, er wäre nicht genehmigungsfähig.

Für die CDU-Fraktion ist es ein merkwürdiges Verhalten, wenn die Kommunen angehalten werden, spätestens vor Weihnachten einen Haushalt zu verabschieden, und keine Woche später ein Schreiben „eintrudelt“, das sämtliche Haushaltsplanungen auf den Kopf stellt.

Monegel hat sich daher mit heutigem Schreiben direkt an den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Armin Laschet gewandt und um Unterstützung geworben, die rot-grüne Landesregierung zu einem Umdenken in der Flüchtlingsfrage zu bewegen. Konkret enthält der Brief nach Düsseldorf drei Forderungen.

Erstens benötigen die Städte und Gemeinden einen rechtsverbindlichen Erlass des Landes, in dem diesbezüglich einheitliche und landesweite Vorgaben formuliert werden. Alleingänge der unterschiedlichen Genehmigungsbehörden – das sind die Regierungspräsidien – soll es nicht mehr geben bei der Haushaltsgenehmigung und der Berücksichtigung der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung.

Zweitens benötigt nicht nur Dortmund eine dynamische Erstattung auf Basis der tatsächlich in den Städten und Gemeinden im Jahr 2016 zugewiesenen und geduldeten Flüchtlinge und eine verbindliche Zusage, dass die hieraus resultierenden steigenden Landeszuweisungen in den Haushaltsplänen veranschlagt werden können.

Drittens schließlich benötigen die Kommunen eine deutliche Anhebung der jährlichen Pauschale pro Flüchtling von derzeit 10.000 Euro auf die tatsächlich anfallenden Kosten von rund 15.000 Euro, um unsere kommunalen Haushalte nachhaltig zu entlasten.