Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zu der oben genannten Vorlage ergeben sich für die CDU-Fraktion einige Fragen, die bitte bis zur nächsten Ausschusssitzung am 9. April beantwortet werden sollen:
- In wie weit ist das FHH als zentraler Ort der kulturellen Dortmunder Jugendarbeit bisher bei der Konzeption, als auch der kulturellen Arbeit des Kinder- und Jugendtheaters involviert?
- Wie viele Zuschauerplätze sind im großen Bühnensaal im FHH vorhanden?
- An wie vielen Tagen in 2012 und 2013 wurde dieser Saal benutzt für:
– Kulturelle oder musikalische Veranstaltungen für unter 18-Jährige?– Comedy-Abende o.Ä. für alle Altersklassen?
– Podiumsveranstaltungen der Verbände, Parteien und der Verwaltung ohne Zielgruppe Jugendlichen? - Wie viel qm hat das gesamte FHH, wie viele qm sind davon Büroraumfläche?
- Wie viele Jugendamtsmitarbeiter arbeiten im FFH für die kulturelle Jugendarbeit und/oder andere Jugendamtsabteilungen?
- Wie viele andere Verwaltungsmitarbeiter sind dort tätig?
- Existiert bei den Geschäftsstellen der dort ansässigen Vereine im FHH jeweils Personalunionen mit städtischen Mitarbeitern, wie es bspw. bei der Geschäftsführung des Dortmunder Spielplatzvereins praktiziert wird?
- Wie viele Räume belegen die aufgeführten Vereine im FHH?
- Arbeiten die Geschäftsstellen haupt- neben- oder ehrenamtlich?
- Welche Mieteinnahmen erzielt das FHH bzw. die Stadt durch das Bereitstellen der Räumlichkeiten für die Geschäftsstellen im FHH?
- Für die Seminare des JuLeiCa-Büros werden Räume benötigt. Ist eine Durchführung der Seminare nicht auch zu schulfreien Zeiten in Schulgebäuden außerhalb des FHH möglich?
- Warum sind die politischen Gremien nicht über eine Verlagerung der Planung und Durchführung der FZW-Arbeit ins FHH in 2013 zeitnah unterrichtet worden?
- Ist unter den genannten Umständen noch eine städtische Finanzierung des FZW seitens des Jugendamtsetats zu rechtfertigen, wenn die kulturelle Jugendarbeit aus dem FZW aus inhaltlichen und organisatorischen Gründen ausgelagert wurde?
- Für welchen Zeitraum und in welcher Höhe sind vertraglich noch Zahlungen für das FZW durch die Stadt zu leisten?
Über eine ggf. nötige Teilbeantwortung im nichtöffentlichen Teil sind wir einverstanden.
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