Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 25. August 2020 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Konzeptes für ein städtisch gefördertes Gutscheinsystem beauftragt, das für Frauen nächtliche Taxifahrten zur eigenen Wohnadresse zu ermäßigten Tarifbedingungen ermöglicht („Frauen-Nacht-Taxis“).
- Das Konzept beinhaltet wenn möglich ein kombiniertes Gutscheinsystem aus klassischer Gutscheinausgabe an zentralen Abholstellen im Stadtgebiet und einer webbasierten App-Lösung. In einem ersten Konzeptpapier sind mögliche Ausgabestellen für Gutscheine im Innenstadtbereich aufzuführen (z.B. Bürgerdienste,
- DORTMUNDtourismus, Jobcenter, etc.).
- Das Konzept beinhaltet eine erste Kostenschätzung auf Basis des Vergleichs mit anderen Städten, in denen das Konzept der Frauen-Nacht-Taxis bereits realisiert ist (wie München, Freiburg, Hannover, Nürnberg, Mannheim, u.a.a.O.).
- Die Möglichkeiten der Übernahme eines bereits bestehenden Rahmenkonzeptes für Frauen-Nacht-Taxis aus einer anderen Stadt sind zu prüfen.
- Das Konzept beinhaltet eine genaue Darstellung der personellen Auswirkungen und beschreibt den organisatorischen Aufwand aufseiten der Verwaltung.
- Das Konzept beinhaltet die Initiierung einer städtischen Werbekampagne für Frauen-Nacht-Taxis über die Homepage und Social-Media-Kanäle der Stadt Dortmund sowie bei Bedarf in Form von Druckmaterialien.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit den Dortmunder Taxiunternehmen aufzunehmen und die organisatorischen Grundlagen einer Umsetzung von Frauen-Nacht-Taxis in Dortmund zu klären. Die Erkenntnisse aus diesen Gesprächen werden den zuständigen politischen Gremien in einer der ersten beiden Sitzungen der neuen Wahlperiode vorgestellt.
3. Das Konzept wird zunächst als Modellversuch mit einer vorläufigen Laufzeit von zwei Jahren konzipiert. Über eine Verlängerung des Projektes entscheiden die zuständigen politischen Gremien rechtzeitig vor Ablauf der zweijährigen Testphase. Nach einjähriger Projektlaufzeit erhalten alle zuständigen Fachausschüsse einen Sachstandsbericht im Sinne einer vorläufigen Bilanz zum Projektverlauf.
4. Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit eine Kostendeckung des Projektes über Fördermittel von Land NRW, Bund oder Europäischer Union realisiert werden kann. Sollte keine der o.g. Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit auf Mittel des laufenden Haushalts 2020/2021 zur Kostendeckung zurückgegriffen werden kann.
5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird den zuständigen Fachausschüssen (ASAG, ABöOAB, APO, AFBL, ggf. ABVG) im ersten Quartal des Jahres 2021 als Beschlussvorlage vorgelegt und ermöglicht eine zeitnahe Umsetzung des Gutscheinsystems für Frauen-Nacht-Taxis in Dortmund.
Begründung
In der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit wurde der Antrag „Frauen-Nacht-Taxis“ der CDU-Fraktion ohne formale Abstimmung bzw. Zustimmung der anwesenden Ausschussmitglieder von der Tagesordnung abgesetzt. Über die inhaltliche Zuständigkeit eines Ausschusses bei einem Antrag bzw. einer Anfrage entscheidet jedoch weder die/ der Ausschussvorsitzende im Alleingang, noch anwesende städtische Verwaltungsangestellte. Mit Verweis auf das Zuständigkeitsverzeichnis ist aus Sicht der CDU-Fraktion keine inhaltliche Federführung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grün für den o.g. Antrag erkennbar, vielmehr liegt diese (wie bereits in der vergangenen Sitzung und nachfolgend ausgeführt) beim Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Um die inhaltliche Zuständigkeit und Federführung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit in dieser Angelegenheit noch einmal genauer zu akzentuieren, verweisen wir freundlich auf die nachfolgenden Ausführungen. Auf Grundlage der Ausführungen verlangen wir eine inhaltliche Beratung und Beschlussfassung unseres Antrags im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Die inhaltliche Beschlussfassung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit kann dann als Entscheidungsvorschlag für den weiteren Verfahrensgang allen nachrangig betroffenen Gremien in ihrer jeweils nächsten Sitzung zugeleitet werden.
In vielen deutschen (Groß-) Städten sind Frauen-Nacht-Taxis bereits fester Bestandteil des kommunalen Mobilitätsangebotes. Die Einführung und Bereitstellung eines solchen Gutscheinsystems für Frauen-Nacht-Taxis wird in der Regel mit drei maßgeblichen Variablen begründet:
- Durch Frauen-Nacht-Taxis soll die Herstellung der gleichberechtigten Teilhabe von Männern und Frauen am gesellschaftlichen Leben gefördert werden. Weil sich viele Frauen nachts – u.a. aufgrund ihrer physischen Konstitution – im öffentlichen Raum unsicherer fühlen als Männer, werden deren Mobilitätsbedürfnisse aufgrund des subjektiv stärkeren Unsicherheitsgefühls maßgeblich eingeschränkt (vgl. u.a. OECD Better Life Index: http://www.oecdbetterlifeindex.org/de/topics/safety-de/ oder die Studie „Bochum IV“ von Prof. Dr. Feltes, Ruhr-Universität Bochum). Aus Sicht der CDU-Fraktion liegt die inhaltliche Zuständigkeit für Themen der „Gleichstellung/ Gleichberechtigung der Geschlechter“ federführend beim Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Eine inhaltliche Verortung im Ausschuss für Bau, Verkehr und Grün oder in anderen Fachausschüssen erkennen wir an dieser Stelle nicht.
- Frauen-Nacht-Taxis sollen den Schutz von Frauen vor sexualisierter Gewalt erhöhen. Statistisch gesehen sind Frauen signifikant häufiger von sexualisierter Gewalt betroffen als Männer (vgl. u.a.: https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/wasist-sexueller-missbrauch/taeter-und-taeterinnen). Die Zuständigkeit bei den Themen „(Sexualisierte) Gewalt, Gewalt gegen Frauen und Gesundheitsschutz bzw. Schutz der körperlichen Unversehrtheit“ liegt nach Ansicht der CDU-Fraktion federführend beim Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
- Zum dritten wird das subjektive Sicherheitsgefühl von Frauen als ein Hauptgrund für die Einführung von Frauen-Nacht-Taxis angeführt. Das Thema allgemeine Sicherheit im öffentlichen Raum verorten wir im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Eine inhaltliche Zuständigkeit und Federführung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grün sehen wir hier nicht. Wie in Punkt 5. unseres Beschlussvorschlags angeführt, schlagen wir daher eine Weiterleitung der inhaltlichen Beschlussfassung des Sozialausschusses als Entscheidungsvorschlag an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Beschwerden und Anregungen vor.
Neben diesen drei vielgenannten Aspekten zielen Frauen-Nacht-Taxis insbesondere darauf ab, auch gering verdienenden und Frauen aus sozial schwächeren Milieus einen sicheren Heimweg zu ermöglichen. Zu dieser Zielgruppe zählen in Dortmund viele tausend Studentinnen, viele tausend Seniorinnen, viele tausend einkommensschwache Frauen. Diesen möchte die CDU-Fraktion niederschwellige und unbürokratische Mobilitätsangebote in den Nachtstunden ermöglichen, um deren subjektives Sicherheitsgefühl zu erhöhen. Aus der Sicht der CDU-Fraktion ist der Kampf gegen soziale Ungleichheit in unserer Stadt die vornehmliche und dringlichste Aufgabe des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Als sogenannte „Positive Maßnahme“ nach § 5, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), ist das oben skizzierte Gutscheinsystem für Frauen-Nacht-Taxis als sozialpolitisches Instrument einzustufen, das bestehende Nachteile (subjektives Sicherheitsempfinden, Mobilitätseinschränkungen, Schutz vor sexualisierter Gewalt) ausgleichen soll.
Mit Verweis auf das Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse, des Rates und der Bezirksvertretungen (hier: S. 11) liegt die inhaltliche Federführung unmittelbar beim Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
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