Für eine Stärkung der Kommunalfinanzen!

14.05.2024

Mit Schreiben vom 9. April 2024 hat die Bezirksregierung der Stadt Dortmund mitgeteilt, dass der vom Rat in seiner Sitzung am 22. Februar 2024 beschlossene Haushaltsplan nicht zu beanstanden sei und damit umgesetzt werden kann. „Allerdings“, so heißt es in dem Schreiben der Bezirksregierung, „zeigt die Begrenztheit des Eigenkapitals, dass nach den erfreulich positiven Ergebnissen der vergangenen Jahre nun nicht dauerhaft negative Ergebnisse erzielt werden können. Inwieweit Ertragssteigerungen zur Erreichung eines ausgeglichenen Haushalts beitragen können, bleibt auch angesichts der sich aktuell zeigenden wirtschaftlichen Schwächephase abzuwarten. Ein überproportionaler Anstieg bei den Aufwendungen insbesondere im sozialen Bereich ist angesichts der Rahmenbedingungen zu befürchten. Der bereits in allen Bereichen der Arbeitswelt laufende Abgang der sog. geburtenstarken Jahrgänge in den Ruhestand wird die haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen ebenfalls negativ beeinflussen. Die Suche nach Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung wird daher auch in den kommenden Jahren unerlässlich sein“.

Dies deckt sich mit der von uns gebetsmühlenartig vorgetragenen Mahnung, dass die Luft für den städtischen Haushalt immer dünner wird und die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, das unsere kommunale Eigenständigkeit und unsere kommunalen Gestaltungsspielräume erheblich beschneiden würde, mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2026 und 2027 wie ein Damoklesschwert über dem städtischen Haushalt schwebt.

Deshalb haben wir uns im Rat gemeinsam mit anderen Fraktionen der Resolution der Verbandsversammlung im Regionalverband Ruhr „Für eine Stärkung der Kommunalfinanzen!“ angeschlossen. Diese appelliert an Bund und Land, über die ungelöste Altschuldenfrage hinaus weitere Maßnahmen zur Stärkung und Entlastung der kommunalen Haushalte zu ergreifen, wie zum Beispiel die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen oder die Bildung eines staatlichen „Infrastruktur- und Investitionsfonds“, damit die Städte und Gemeinden handlungsfähig bleiben und die notwendigen Zukunftsinvestitionen stemmen können, um die örtlichen Verhältnisse lebenswert zu gestalten.