Hilfeleistung für ukrainische Flüchtlinge

24.06.2022

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,


seit nunmehr mehr als einem Vierteljahr tobt der brutale russische Angriffskrieg in der Ukraine. Mittlerweile sind mehr als 7 Mio. Menschen aus der Ukraine auf der Flucht. Die Europäische Union hat unmittelbar zu Beginn des Krieges erstmals die im Jahr 2001 geschaffene EU-Massenzustrom-Richtlinie aktiviert und so die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ukrainische Flüchtlinge unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten unbürokratisch Zuflucht gewährt werden kann.

Seither haben die Stadtverwaltung Dortmund, die Wohlfahrtsverbände, die Hilfsorganisationen und auch die Zivilgesellschaft durch ihren unermüdlichen Einsatz dafür Sorge getragen, dass allen Flüchtenden in unserer Stadt unbürokratische Hilfe zuteilwurde. Unser Dank gilt allen, die hierzu beigetragen haben und auch weiterhin beitragen.

Wir alle hoffen, dass der Krieg bald vorbei ist. Zugleich sehen wir uns in der Pflicht, den ukrainischen Flüchtlingen frühzeitig auch die Möglichkeit zu einer möglichst umfassenden Integration in unsere Stadt zu ermöglichen.

Vor wenigen Wochen hat der Deutsche Bundestag zudem allen Flüchtlingen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit den Zugang zu den Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern zum 01. Juni 2022 eröffnet. Die Ruhrnachrichten (RN) berichten in ihrer Ausgabe vom 09. Juni 2022, dass vom Beginn des Krie-ges bis Anfang Juni rund 6.500 Flüchtlinge für Hilfeleistungen bei der Stadt Dortmund vorgesprochen haben. Zugleich führen die RN im gleichen Artikel aus, dass der Rechtskreiswechsel von den Leistungen des Sozialamtes zu denen des Jobcenters nicht in einem Rutsch erfolge, sondern diese „nach und nach ins Jobcenter überführt“ würden. Seit dem 01.06.2022 erhielten gerade einmal 870 Geflüchtete Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern, insbesondere staatliche Grundsicherung.
Hinzu kämen Schwierigkeiten bei der Registrierung der Flüchtlinge. Der Bund bestehe für den Übergang zu den Leistungen des Jobcenters darauf, dass Flüchtlinge erkennungsdienstlich behandelt würden, obgleich die meisten Kommunen bislang nicht über die für die Registrierung benötig-ten PIK-Stationen verfügen würden. Der Bund hat auf diese Formalie bestanden. Gleichwohl war auch bekannt, dass dieser – trotz seines Monopols - nicht die notwendigen PIK-Stationen zur Verfügung stellen konnte.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung daher, in der Ratssitzung am 23. Juni 2022 einen Bericht über den aktuellen Stand der Aufnahme ukrainischer Flüchtlinge in der Stadt Dortmund zu erstatten.
Hierbei sind folgende Fragen von besonderer Bedeutung:

  1. Wie viele der von der Stadt Dortmund als hilfesuchend erfassten ukrainischen rund 6.500 ukrainischen Flüchtlinge (Zahl lt. RN vom 09.06.2022) sind mittlerweile in den Rechtskreis des Jobcenters gewechselt? Ergänzend wird um Auskunft gebeten, wann und in welcher Reihenfolge den noch nicht in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters überführten Flüchtlingen Hilfeleistungen nach den Sozialgesetzbüchern zugänglich gemacht werden?
  2. Trifft es zu, dass der Deutsche Bundestag den Rechtskreiswechsel den Kommunen zum Zeitpunkt des gesetzlich vorgesehenen Rechtskreiswechsel nicht die für die Registrierung notwendigen PIK-Stationen zur Verfügung gestellt hat?
  3. Gibt es Signale des Bundes, die Kommunen von dem bei ihnen verbleibenden Teil der Kos-ten der Unterkunft nach einem Rechtskreiswechsel der Zuständigkeit auf die Jobcenter vollständig zu entlasten?
  4. Wie erfolgt die Krankenversorgung für ukrainische Flüchtlinge, die aufgrund der mangelnden Kapazitätsgründe des Jobcenters noch keine Leistungsansprüche nach den Sozialgesetzbüchern geltend machen können? Haben diese ebenfalls einen unbürokratischen Zu-gang zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder erhalten diese weiter-hin ausschließlich sog. Behandlungsscheine, für deren Kosten die Stadt Dortmund auf-kommen muss?