Individualisierte Ausweisung der Bezüge von Geschäftsführungen und Aufsichtsräte

17.03.2015

Tagesordnungspunkt
Individualisierte Ausweisung der Bezüge von Geschäftsführungen und Aufsichtsräten

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

im Zuge der Beschlussfassung über den „Dortmunder Kodex für eine verantwortliche Unternehmensführung“ (Public Corporate Governance Kodex) ging es dem Rat der Stadt nicht ausschließlich oder primär um die individualisierte Ausweisung der Bezüge von Geschäftsführungen und Aufsichtsräten.

Vielmehr stand im Mittelpunkt der Beratung, wie durch geeignete Maßnahmen die Position des Aufsichtsrates gegenüber der Gesellschafterversammlung gestärkt werden könnte. Als Ergebnis war festzuhalten, dass die einzelnen städtischen Gesellschaften aufgefordert  wurden, ihre Gesellschafterverträge gemäß der vom Rat beschlossenen Vorgaben zu ändern, die entsprechenden Beschlüsse der Gesellschafterversammlung herbeizuführen, diese notariell beglaubigen zu lassen und im Anschluss dem jeweiligen Aufsichtsrat zur Kenntnis zu geben.

Dies ist unserer Einschätzung nach in den meisten Gesellschaften bisher nicht geschehen.

Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion die Beteiligungsverwaltung um die Erstellung einer Matrix, die für alle mittelbaren und unmittelbaren städtischen Beteiligungen größer/gleich 50% folgende Punkte beleuchtet:

  • Name der Gesellschaft
  • Welche Regelung gibt es für die Vertretung des Gesellschafters in Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung?
  • Welche Regelungen/Zuständigkeiten gibt es für die Bestellung und Abberufung von Vorständen und Geschäftsführern?
  • Wie sehen die Eckpunkte der Tätigkeiten von Vorständen und Geschäftsführern aus?
  • Welche Regelungen gibt es in den Organen hinsichtlich einer Weisungsgebundenheit der Aufsichtsräte aufgrund von Beschlüssen des Rates und/oder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften?

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