Tagesordnungspunkt
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2016
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung erbittet von der Wirtschaftsförderung Dortmund die schriftliche Beantwortung folgender Fragen bezüglich der Pensionsrückstellungen.
Es wird erwähnt, dass für die Bewertung eine versicherungsmathematische Berechnung vorliegt. Die ist dem Ausschuss jedoch nicht bekannt, so dass sich für die CDU Fraktion folgende Fragen ergeben:
- Mit der Einführung des § 253 Handelsgesetzbuch (HGB) als erste handelsrechtliche Vorschrift für Rückstellungen, hat sich die Bewertung von Pensionsrückstellungen geändert.
- Ist diese Änderung bei der Bewertung der Rückstellungen berücksichtigt worden?
- Bei der Rückstellungsbewertung sind künftige Preissteigerungen und künftige Kostensteigerungen anzusetzen, da die Rückstellungen mit dem künftig notwendigem Erfüllungsbetrag anzusetzen sind. Wurde dies bei der Bewertung berücksichtigt?
- Liegt bei der Pensionsrückstellung eventuell eine Überdeckung vor? Wenn ja in welcher Höhe?
- Wurde bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen unterschieden zwischen dem sog. Anwartschaftsbarverfahren, das dem steuerlichen Teilwertverfahren nach § 6a Einkommensteuergesetz entspricht und dem sog. Anwartschaftsbarwertverfahren?
- Es ist im Anhang des Jahresabschlusses erwähnt, dass die Rückstellung nach dem Teilwertverfahren bewertet wurde. Aber ist diese Art der Bewertung in der Handelsbilanz noch möglich?
- Es wurde ein marktorientierter Rechnungszinsfuß von 5 % zu Grunde gelegt.
- Ist dies der durchschnittliche Zinssatz der vergangenen sieben Jahre, der von der Deutschen Bank im Monatsrhythmus ermittelt und veröffentlicht wird? Oder handelt es sich dabei um eine Vereinfachungsregelung, die das HGB ermöglicht und die von einer Restlaufzeit von 15 Jahren über alle Mitarbeiter hinweg ausgeht?
- Wie wurde der Zinssatz von 5 % ermittelt? Bitte erläutern Sie dabei die Restlaufzeit der Anwartschaften!
Auf Grund der schwierigen Materie, bitten wir um schriftliche Beantwortung der Fragen. Sollte dies nicht bis zur Sitzung des Betriebsausschusses möglich sein, sollte die Sitzung des AFBL am 6.7.2017 Ziel der Antworten sein.
Empfehlen Sie uns!