Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost

10.07.2018

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu. o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag
und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Quelle:

https://www.waz.de/politik/diskussion-um-fahrverbote-bund-ueberprueft-luft-messstellen-id214714985.html

 

  1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative des Bundesverkehrsministers, die Standorte der Stickoxid-Messstationen durch den Deutschen Wetterdienst hinsichtlich der Beachtung von europa- und bundesrechtlichen Vorgaben nach einheitlichen Kriterien überprüfen zu lassen.
  2. Da in die Überprüfung auch Dortmund mit einbezogen werden soll, werden vorerst keine Maßnahmen verhängt, die aus Sicht der Verwaltung geeignet seien könnten, den gesetzlichen Grenzwert für Stickoxide einzuhalten.
  3. Erst nach dieser Überprüfung und Vorstellung der Ergebnisse im Fachausschuss AUSW wird über das weitere Vorgehen beraten.
  4. Sollte sich herausstellen, dass die Standorte in Dortmund ungeeignet sind, wird das LANUV beauftragt, Ersatzstandorte zu errichten, die den europa- und bundesrechtlichen Vorgaben entsprechen.
  5. Im Falle, dass die Dortmunder Standorte gesetzeskonform gewählt worden sind, wird die Verwaltung beauftragt, weitere Maßnahmen vorzuschlagen, wie die Grenzwerte eingehalten werden könnten. Ein generelles ganztätiges Fahrverbot für alle LKW auf der B1 lehnt der Rat jedoch ausdrücklich ab.
  6. Der Rat erinnert in diesem Zusammenhang an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 01. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden dürfen.
  7. Der Rat spricht sich daher dafür aus, dass im Falle, die Dortmunder Messstationen entsprechen den europa- und bundesrechtlichen Vorgaben und die Messwerte überschreiten im Jahr 2018 immer noch den Grenzwert, ab dem 01. Januar 2019 ein ganztätiges LKW-Fahrverbot auf der B1 für Fahrzeuge bis zur Euro-4-Norm verhängt wird.
  8. Nach Auswertung der Messwerte entlang der B1 im Jahr 2019 wird sodann Anfang des Jahres 2020 darüber befunden, ob die Maßnahme ausreichend war, die Grenzwerte einzuhalten, oder ob über weitere Maßnahmen nachgedacht werden muss.

Begründung

Die Diskussion über die Standorte der Messstationen ist nicht neu, sondern wird vielerorts, so zum
Beispiel in Bielefeld, Stuttgart und München, schon seit längerem geführt. Einem Bericht der
Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 22.06.2018 zufolge wurden die Messwerte am Stuttgarter
Neckartor, dem bundesweit vielleicht bekanntesten Standort für „schlechte Luft“, durch Blütenpollen
verfälscht. Insofern ist es nur zu begrüßen, wenn der Bundesverkehrsminister jetzt Standorte von
Messstationen mit besonders hohen Werten überprüfen lässt.

Das nunmehr von der Dortmunder Stadtverwaltung vorgeschlagene ganztätige LKW-Fahrverbot auf
der B1 verkennt, dass gerade Unternehmen in ihre Fahrzeugflotte investiert hätten und mit extrem
sauberen Euro-6-Fahrzeugen ausgestattet haben. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang, dass
ein moderner Euro-6-LKW durchschnittlich 210 mg NOx pro Kilometer ausstößt, ein PKW mit Euro-6
jedoch über 500 mg.

Vor diesem Hintergrund – zunächst eine Überprüfung der Messstandorte, danach ein eventuelles
LKW-Fahrverbot für Fahrzeuge bis Euro-4, erscheint dies ein guter Kompromiss, die Grenzwerte
entlang der B1 bis zum Jahr 2020 einhalten zu können.