Kreditvergabe an den TuS Eving Lindenhorst

06.05.2020

Sehr geehrter Herr Stens,

die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Dortmund-Eving bittet darum, die folgende Anfrage in die Sitzung der Bezirksvertretung am 09.06.2020 aufzunehmen.

Wir bitten um Informationen, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage dem TuS Eving-Lindenhorst ein Kredit in Höhe von 6128,40 Euro zur Begleichung einer Rechnung für eine LED-Flutlichtanlage gewährt wurde.

  1. Gibt es auf Basis der Gemeindeordnung NRW im Aufgabenkatalog der Bezirksvertretung eine Grundlage für eine derartige Entscheidung?
  2. Widerspricht die Auszahlung nicht ausdrücklich § 87 GO NRW, der regelt, dass ohne Zulassung durch die Aufsichtsbehörde schon keine Sicherheitsleistungen statthaft sind. Wie kann dann eine Gewährung eines Darlehens erfolgen?
  3. Spricht nicht auch § 107 Abs. 6 GO NRW ausdrücklich gegen die Gewährung eines Kredits, da eine Kommune kein Bankunternehmen errichten, übernehmen oder betreiben darf?
  4. War der Dringlichkeitsbeschluss des Bezirksbürgermeisters Stens aufgrund seinen Bürgermeisterantrags gerechtfertigt?
  5. War der Dringlichkeitsbeschluss ausreichend begründet?
  6. Welche Fachbereiche der Stadtverwaltung Dortmund bzw. welche sonstigen zuständigen Stellen waren beteiligt?

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