Landesgesetz kostet der Stadt Dortmund mindestens 7 Mio. Euro

22.03.2017

Reppin: „Aufteilung des Unterhaltsvorschusses muss neu geregelt werden“

Zum 01. Juli 2017 tritt eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes in Kraft. Was gut für Kinder von alleinerziehenden Eltern ist, kostet die Stadt Dortmund allerdings min. 7 Millionen Euro zusätzlich – weil das Land Nordrhein-Westfalen das so festgelegt hat.

Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder, die bei einem Elternteil leben, deren anderer Elternteil aber seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Im Rahmen der Neuverhandlung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde auch eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) verabredet. Zum einen wird das Bezugsalter der Kinder von 12 auf 18 Jahre heraufgesetzt, zum anderen wird die Begrenzung der Bezugsdauer auf 72 Monate abgeschafft.

„Im Sinne der Kinder und Jugendlichen ist die erweiterte Zahlung von Unterhaltsvorschüssen richtig und gut. Bei vielen Familien wird dadurch Not gelindert. Es darf aber nicht sein, dass dies zulasten der Städte geht. 7 Millionen Mehrbelastung kommen auf die Stadt Dortmund zu. Das Land muss eine gerechte Regelung zum Ausgleich der Kosten finden“, fordert der finanzpolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion Udo Reppin. Die Kommunen tragen einen Großteil der Kosten, sofern sie nicht die zahlungsverpflichteten Elternteile in Regress nehmen können. In NRW liegt der kommunale Anteil bei 80 Prozent, im Bundesdurchschnitt bei lediglich 24,5 Prozent. In Bayern, Berlin, Brandenburg, aber auch in Hamburg und Schleswig-Holstein etwa müssen Kommunen gar keinen Beitrag leisten.

Die Dortmunder Stadtverwaltung rechnet bei Inkrafttreten der Regelung mit einem Anstieg der Fälle von derzeit rund 4300 auf bis zu 10.000 .Um diese Mammutaufgabe bewältigen zu können, müssen zusätzlich 18 neue Stellen geschaffen werden, für die allein Personalkosten in Höhe von 1,6 Millionen Euro anfallen werden. Weitere min. 4,8 Millionen Euro entfallen auf die originären Transferaufwendungen, also den eigentlichen Unterhaltsvorschuss an Alleinerziehende.

Eine weitere Forderung der CDU-Ratsfraktion: Die sogenannte Rückholquote muss dringend gesteigert werden. Sie beschreibt dabei, wie viele Einnahmen den Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss gegenüber stehen. Diese lag in Dortmund im Jahr 2014 bei etwa 16%, Bayern oder auch Baden-Würtemberg gelang es in den vergangenen Jahren jedoch, konstant mehr als 30% der Ausgaben zurückzuholen. „Der Vorschuss darf kein Freibrief für Väter sein, die einfach nicht zahlen wollen“, so CDU-Finanzexperte Reppin abschließend.