Tagesordnungspunkt
Lokale Demokratie stärken – Sperrklausel einführen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD-Ratsfraktion und die CDU-Ratsfraktion schlagen gemeinsam og. TOP für dieRatssitzung am 13.11.14 vor.
Wir bitten Sie, über nachfolgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen :
Der Rat der Stadt Dortmund fordert alle im Landtag NRW vertretenen Fraktionen und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf, die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften dauerhaft zu sichern und das kommunale Ehrenamt zu stärken, indem eine kommunale Sperrklausel von mindestens drei Prozent in der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen verankert wird.
Diese Änderung muss unverzüglich und unabhängig von der Arbeit der durch den Landtag eingerichteten Verfassungskommission erfolgen, weil diese ihre Ergebnisse erst zum Ende der Legislaturperiode vorliegen wird.
Ergänzt werden muss zudem die verfassungsrechtlich abzusichernde Hürde durch die Abschaffung der ungerechtfertigten Bevorzugung kleinerer Parteien und Wählergemeinschaften
beim Zuteilungsverfahren.
Das gilt sowohl für die Verteilung der Rats- und Bezirksvertretungsmandate als auch für die Besetzung von Ausschüssen sowie weiterer Gremien auf kommunaler Ebene.
Begründung:
Die vorliegenden Erfahrungen und aktuellen Entwicklungen aus den Kommunalwahlen 2014 in NRW belegen, dass die Zahl der Ratsfraktionen sowie der Gruppierungen und Einzelbewerber ohne Fraktionsstatus in den kommunalen Vertretungen aufgrund fehlender Hürden stark zugenommen hat und die politische Handlungsfähigkeit weiter eingeschränkt wird.
Ein Blick auf die kreisfreien Städte belegt dies: In 22 von 27 Räten wurden 86 Mandatsträger in 43 Zweier-Gruppen und in 22 Räten 64 Einzelmandatsträger gewählt, insgesamt also 150 Mandatsträger, die allein oder mit ihrer Zweier-Gruppe keine Fraktion bilden können.
Ebenso in den Kreisen: So wurden in 28 von 30 Kreistagen und der Städteregion Aachen 112 Mandatsträger in 56 Zweier-Gruppen und in 23 Kreistagen 39 Einzelmandatsträger gewählt.
In 14 Räten kreisfreier Städte sind auf diese Weise zehn und mehr Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträger hineingewählt worden, in drei Kreistagen zehn.
Mit dieser immer weiter zunehmenden Zersplitterung der Räte und dem Einzug der kleinen Gruppierungen und Einzelratsmitglieder wird die Bildung von klaren Mehrheiten zunehmend erschwert.
Das bestehende Zuteilungsverfahren schränkt die politische Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen weiter ein und verzerrt das Wählervotum zum Teil deutlich.
So wird auch die Wahlgleichheit gefährdet, wenn für die Erringung eines Mandats z.T. sehr divergierende Stimmenanteile ausreichen.
Angesichts großer Herausforderungen brauchen wir jedoch funktions- und mehrheitsfähige kommunale Vertretungen, die in der Lage sind, langfristig am Gemeinwohl orientierte
Entscheidungen zu fällen – auch solche, die zunächst unpopulär erscheinen.
Kommunale Demokratie beruht auf dem politischen Engagement der Bürgerinnen und Bürger.
Die Zersplitterung der Vertretungskörperschaften führt dazu, dass Rats- und Ausschusssitzungen
immer länger dauern, ohne zu den erforderlichen Entscheidungen zu kommen.
Damit nimmt die Vereinbarkeit eines kommunalen Mandats mit Beruf und Familie immer weiter ab.
Wenn hier nicht gegengesteuert wird, wird es bei den Kommunalwahlen 2020 noch schwieriger werden, politisch Interessierte für die ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen.
Hierzu kann und soll die Einführung einer prozentualen Sperrklausel beitragen.
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