Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Teilkonzept Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung

07.02.2019

Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die CDU Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) stellt bezüglich der auf Seite vier der Vorlage dargestellten 26 Maßnahmen in acht Handlungsfeldern folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Zu 1.1 Dynamisches Verkehrsmanagement

Der ABVG bittet die Verwaltung bezüglich des Vorhabens eines optimierten dynamischen Verkehrsmanagements darum, dieses komplexe Vorhaben mit Blick auf die Region auch als Thema für die bevorstehende Ruhrkonferenz vorzusehen.

Großräumige Verkehrslenkung und -steuerung auf den Autobahnen A1, A2, A44, A45 oder den Bundesstraßen B 1, B 54 und B 236 betrifft neben Dortmund auch die Region. Dortmund und das Ruhrgebiet können hier mit Blick auf die technologischen Möglichkeiten eine Modellregion für ein erfolgreiches dynamisches Verkehrsmanagement werden. Hier sollte eine umfassende Förderung durch das Land NRW erreicht werden.

Konkrete Maßnahmen wären hier u.a. ein Vorschlag zur Optimierung der Verkehre rund um das Veranstaltungszentrum „Westfalenhalle“ insbesondere für aus Westen kommende Fahrzeuge sowie eine Prüfung der Fragestellung, ob eine temporär unterschiedliche Nutzung des Straßenverkehrsraumes möglich ist vor dem Hintergrund, dass aus allen Himmelsrichtungen Hauptverkehrsstraßen Pendler auf den Wall führen. Die Hauptbelastung liegt am Morgen in Fahrtrichtung City. Zum Nachmittag führen die Hauptverkehrsströme in die entgegengesetzte Richtung. Hier könnte eine variable Nutzung der Fahrspuren Abhilfe schaffen.

Zu 2.1 Infrastruktur und Bedienungsqualität des ÖPNV

Der ABVG begrüßt die Nutzung noch möglicher Kapazitätserweiterungen auf den Stadtbahnlinien U41 und U47 sowie auf der Hauptstrecke im Stadtbahntunnel Hauptbahnhof – Markgrafenstraße mit einer 5. Bahn sowie einen vermehrten Einsatz von Doppeltraktionen (U47) und darüber hinaus ggf. die Erhöhung der Kapazität.

Ebenso wird eine Erweiterung der Stadtbahnlinie U 44 Westfalenhütte bis zum Logistikpark und langfristig bis zum Werkstor im Osten (Rüschebrinkstraße) begrüßt.

Alle weiteren Ausbauvorschläge des Stadtbahnnetzes lehnt der ABVG ab, da für diese entweder kein positives Kosten–Nutzen-Verhältnis besteht oder im Fall der U 49 bis zur Zillestraße in Wellinghofen und langfristig ggf. bis zur Godekinstraße massive Eingriffe in die Ortsstruktur (Wellinghofen) bzw. Tunnellösungen nötig wären, die bereits in der Vergangenheit äußerst problematisch erschienen.

Bezüglich der Einrichtung von Busspuren stellt der ABVG fest, dass die Einrichtung solcher Spuren in Dortmund auf Linien vorgenommen werden soll, die hochfrequentiert sind und auf denen der KFZ-Verkehr hinderlich wirkt.

Hinsichtlich der Infrastruktur des ÖPNV beschließt der ABVG darüber hinaus, dass die Verwaltung gemeinsam mit DSW 21 und dem VRR Gespräche mit dem Land NRW aufnimmt, die das Ziel haben, dass die bisherige eindimensionale Förderung des Ausbaus der Infrastruktur dahingehend umgestellt wird, dass die Fördergelder der bisherigen Förderkulisse von 10 Jahren und einem landesweiten Volumen von ca. 1 Milliarde Euro vor Ort zukünftig flexibel und somit auch für Kosten der Instandhaltung vorhandener Infrastruktur eingesetzt werden können.

Zu 3.4 Emissionsarme Busflotte

Der ABVG stellt fest, dass DSW 21 unter anderem auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen die Federführung für ein Konzept zu einem Austausch von Teilen seiner Dieselbusflotte durch Busse alternativer Antriebsformen hat.

Der ABVG stellt darüber hinaus fest, dass ein kompletter Austausch der Dieselbusflotte auf Busse mit alternative Antriebsformen einen langjährigen Prozess darstellt, da zum einen die Ladeinfrastruktur für E-Busse gegeben sein müsste und E – Busse am Markt vorhanden sein müssten, die neben einer ausreichenden Reichweite auch eine hohe Belastungsfähigkeit besäßen. Ebenso muss z.B. die Infrastruktur von Werkstätten geschaffen werden. Vor dem Hintergrund, dass es aufgrund der Nachfrage auf der Herstellerseite von E-Bussen erhebliche Wartezeiten gibt, sollten keine überhöhten Erwartungen an eine zeitnahe Ausstattung mit E-Bussen erzeugt werden.

Der ABVG fordert die Verwaltung daher auf, alternativ zu E – Bussen mit DSW 21 zu prüfen, ob ein Austausch der Busflotte auf wasserstoffbetriebene Busse eine ernsthafte Alternative darstellt.

Hierzu bittet der ABVG für eine seiner nächsten Sitzungen darum darzustellen, welche Infrastruktur für wasserstoffbetriebene Busse nötig wäre, wo diese Infrastruktur örtlich angesiedelt werden kann, welche Kosten im Vergleich zu Euro 5/Euro 6 Bussen für diese Busse anfielen und wie sich die Marktlage für die Anschaffung solcher Busse darstellt.

Zu 4.1 Radvorrangrouten

Der ABVG begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, das Radwegenetz in Dortmund zu optimieren. Dabei können Radvorrangrouten durchaus ein Mittel sein. Allerdings muss bei den Überlegungen auch berücksichtigt werden, dass Radvorrangrouten auf Hauptverkehrsstraßen nicht dazu führen dürfen, dass die Erreichbarkeit zum Beispiel der Dortmunder City für Menschen, die zum Einkauf oder zu Veranstaltungen in die Stadt kommen, mit dem PKW nicht mehr möglich ist bzw. unnötig erschwert wird.

Unnötige Erschwernisse für das Erreichen der Stadt stellen ein ökonomisches Risiko für den Einzelhandel und kulturelle Einrichtungen der Stadt dar. Daher erscheint es sinnvoll, dass Radvorrangrouten insbesondere über Nebenstraßen geführt werden. Dies erhöht die subjektive Sicherheit der Radfahrer, vermeidet Stresssituationen auf stark beanspruchten Hauptverkehrsstraßen, erhöht die Schnelligkeit der Zielerreichung und ist durchaus komfortabler.

Eine Ertüchtigung des Wallrings allein für den Radverkehr erscheint dem ABVG unzureichend. Nachhaltig und deshalb wünschenswert ist die planerische Betrachtung und Umgestaltung des gesamten auf dem Wallring zur Verfügung stehenden Raumes, mit dem Ziel, Sicherheit, Qualität und Verkehrsfluss aller Verkehrsteilnehmer zu optimieren.

Eine Neuaufteilung des Straßenraums mit einer städtebaulichen Aufwertungsperspektive ist dabei das Ziel. Einen Wegfall einer ganzen Fahrspur des Wallrings lediglich zugunsten des Radverkehrs lehnt der ABVG ab.

Der ABVG bekräftigt noch einmal den Beschluss, dass der sog. Gartenstadtradweg auf der Trasse der damaligen Hoeschbahn als Nord-Süd-Radverbindung realisiert werden soll.

Zu 5.2 Umweltsensitives LKW – Routing

Der ABVG lehnt ein allgemeines ganztägiges Durchfahrtsverbot auf der B 1 für LKW mit mehr als 7,5 t Masse ab.

Die Ökobilanz der so vermiedenen LKW Verkehre durch die Verlagerung auf die umliegenden Autobahnen stellt sich negativ dar. Durch die Mehrkilometer, die die LKW für die „Umleitung“ benötigen, entstehen weitere Belastungen durch Lärm und Luftbelastungen der Bewohner/Innen in den Stadtbezirken, die sich entlang der Autobahnen befinden.

Eine Beschlussbefassung zu diesem Thema ist vorrangig unter der Überschrift „Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost vorgesehen, so dass dieser Punkt unter dem Thema „ Angelegenheiten des Umweltamtes“ Punkt 5.2 zu diskutieren wäre. Dieses Vorhaben wird daher nicht unter diesem Punkt abschließend beschlossen.

Zu 6.1 Flächendeckendes Parkraummanagement

Der ABVG beschließt, dass die Überlegungen zu möglichen Parkgebührenerhöhungen im öffentlichen Raum der Stadt Dortmund nur unter der Prämisse geführt werden dürfen, Dortmund als Einkaufsstadt/Veranstaltungsstadt weiterhin attraktiv zu halten. Dies insbesondere mit Blick auf die zahlreichen Kunden aus der Region Sauerland/Münsterland/Ruhrgebiet, auf die sowohl der Einzelhandel als auch die diversen Veranstaltungseinrichtungen der Stadt angewiesen sind.

Der ABVG beschließt, dass derartige Überlegungen nur im Austausch mit den Akteuren des Einzelhandels und der Wirtschaft sowie der Stadtgesellschaft und Politik angestellt werden.

Elementar ist dabei auch die Abstimmung mit anderen Städten in der Region, damit ein Unterbietungswettbewerb der Städte zum Schaden des örtlichen Handels, der Wirtschaft und der Kultureinrichtungen vermieden wird.

Der ABVG beschließt, dass eine Ausweitung von Bewohnerparkzonen nur in möglichst enger Abstimmung mit den Bürger/Innen der betroffenen Quartiere verfolgt wird. Nur bei ausreichender Akzeptanz in der Bevölkerung, die durch einen umfassenden Dialog erreicht werden könnte, soll eine Ausweitung der Bewohnerparkzonen vorgenommen werden.

Der ABVG fordert die Verwaltung auf, Überlegungen zu Parkraumbewirtschaftung in den Stadtbezirken nur in enger Abstimmung mit den Bezirksvertretungen der Stadtbezirke weiterzuführen. Ggf. sind auch das jeweilige Stadtbezirksmarketing hinzuzuziehen sowie die Wirtschaftsförderung. Das Thema der zahlreichen Leerstände von Geschäftslokalen in den Stadtbezirken mit der Folge von Verwahrlosung und Verhüllung bestimmt schon heute zahlreiche Stadtbezirke.

In einer Stadt mit 12 Stadtbezirken, in denen das eigentliche Leben der Bewohner/Innen stattfindet, muss die Attraktivität der Stadtbezirke zwingend erhalten und vielfach erhöht werden. Es muss daher vermieden werden, dass eine mögliche Parkraumbewirtschaftung völlig kontraproduktiv sein könnte.

Zu 7.4 Vergünstigte Tarifangebote im ÖPNV

Der ABVG stellt fest, dass vergünstigte Tarifangebote im ÖPNV nicht auf der Ebene der Stadt Dortmund beschlossen werden können.

Die Tarife des ÖPNV werden im Wesentlichen im VRR beraten und beschlossen. Konzepte für eine zukünftige Tarifgestaltung innerhalb des VRR sind daher vorrangig dort zu beraten und ggf. zu beschließen. Der ABVG beschließt daher, dass zukünftige Tarifstrukturen nur innerhalb des VRR beraten und ggf. beschlossen werden können.

Für das örtliche Verkehrsunternehmen DSW21 gilt, dass mögliche finanzielle Ausfälle durch Tarifveränderungen zwingend kompensiert werden müssen.

Der ABVG geht daher davon aus, dass weitere Diskussionen um vergünstigte Tarife und die Kompensation von finanziellen Verlusten im VRR geführt werden. Lokale Alleingänge erscheinen in diesem Zusammenhang nicht zielführend und sind mit Blick z.B. auf den kommunalen Haushalt im Zweifel nicht realistisch.

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