
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die CDU-Fraktion stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit die 30 Mitarbeiter, die für die „Task Force Corona“ eingestellt wurden, durch Qualifizierungsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt im kommunalen Ordnungsdienst eingesetzt werden können.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalität wird ebenfalls über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet.
Begründung
Vor einiger Zeit wurde die „Task Force Corona“ ins Leben gerufen, die sich – befristet bis zum 31.12.2021 – schwerpunktmäßig die Aufgabengebiete gewerberechtlichen Kontrollen, Prostitutionskontrollen, Kontrollen von Hochzeiten und sonstigen Veranstaltungen inne hat. Neben dem Einsatz als schnelle Eingreiftruppe können sie auch Personen, die sich in Quarantäne befinden, bei Verstößen gegen die Quarantäneauflagen kontrollieren.
Zu den Schwerpunktaufgaben des Innendienstes gehören vor allem die Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden, Beurteilung von Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten aus ordnungsbehördlicher Sicht, Erteilung bzw. Versagung von Genehmigungen nach der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), ordnungsrechtliche Umsetzung der vom Außendienst getroffenen Maßnahmen sowie das Erstellen und die Pflege von Statistiken. Die „Task Force Corona“, die im Bereich der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes angesiedelt wurde, leistet in der Zeit ihres Einsatzes wertvolle Arbeit, die vergleichbar mit der des Kommunalen Ordnungsdienstes ist.
Da Politik seit Jahren fordert, dass der Kommunale Ordnungsdienst weiter aufgestockt, sich aber kaum Personal dafür finden lässt, bietet es sich an, die bereits tätigen Mitarbeiter der „Task Force Corona“ weiter zu qualifizieren. So können diese – sofern die „Task Force Corona“ nicht mehr in dem Maße notwendig ist – auch beim Kommunalen Ordnungsdienst weiter beschäftigt werden.
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