Mobilität für Menschen mit Behinderung: E-Scooter-Verbot aufheben

19.02.2015

Tagesordnungspunkt
Mobilität für Menschen mit Behinderung: E-Scooter-Verbot aufheben

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o. g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Dortmund drängt auf eine schnelle und verbindliche und sozialverträgliche Lösung für Menschen mit Handicaps, die mit E-Scootern unterwegs und auf den ÖPNV angewiesen sind. Uneingeschränkte Mobilität muss für alle Nutzer des ÖPNV gewährleistet sein. Das Verbot von E-Scootern sorgt bundesweit für Irritationen. Behindertenverbände kritisieren die Entscheidung und stellen das Gutachten in Frage. Das E-Scooterverbot wird als Rechtsverbot gegen das Behindertengleichstellungsgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention gewertet.
  2. Wegen der Brisanz des Themas erwartet der Rat der Stadt Dortmund eine Stellungnahme der Verwaltung bis zur Ratssitzung im März zu folgenden Fragen: – Wie beurteilt die Verwaltung, die Empfehlung des VRR und der DSW 21, EScooter von der Beförderung in Bussen auszuschließen und welche Handlungsalternativen bestehen für Dortmund? – Werden Gefahren für Fahrgäste durch E-Scooter nachgewiesen? – Wie wird in anderen Kommunen / Ländern in dieser Sache verfahren (Zum Beispiel folgt man in Kassel nicht der Empfehlung und in Köln soll mit einem eigenen Test die Gefährdung von E-Scootern nachgewiesen werden)? – Werden die Busfahrer für die Beförderung von Mobilitätshilfen geschult?
  3. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, eine rasche rechtssichere Lösung zu finden.