Neuausrichtung der Inklusion CDU fordert auch in Dortmund Fokussierung auf Qualitätsverbesserung

26.11.2018

Die Neuausrichtung der Inklusion ist am Mittwoch Thema im Schulausschuss. Die Landesregierung macht klare Vorgaben zur Bündelung von Ressourcen mit dem Ziel der Qualitätssteigerung.

„Das Anliegen ist leicht nachvollziehbar“, so die schulpolitische Sprecherin der CDU, Dr. Eva-Maria Goll. „Wenn Ausgaben für Umbau und Anschaffung spezifischer Materialien an einigen Schwerpunktschulen gebündelt werden, kann dort jeweils mehr gemacht werden, als wenn das Geld über viele Schulen verteilt werden muss.“

Die CDU fordert, dass der Erlass in Dortmund ohne Wenn und Aber umgesetzt wird, damit auch hier Schülerinnen und Schüler, aber ebenso Lehrerinnen und Lehrer von der angestrebten Qualitätssteigerung profitieren. Auch muss die Lokalpolitik konkret eingebunden sein in die Entscheidung über die Zukunft der Inklusion in den einzelnen Schulen, wozu die Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen der Verwaltung nötig ist.

Im Erlass ist klar geregelt, dass an Schulen des Gemeinsamen Lernens Standards erfüllt sein müssen, die sich neben der Versorgung mit Sonderpädagogen auf die räumliche Ausstattung beziehen. Gymnasien sollen laut Erlass in der Regel zielgleiche Förderung praktizieren – d.h. Schülerinnen und Schüler auch inklusiv unterrichten, die trotz ihrer Behinderung das Abitur erreichen können. Nicht nachvollziehbar ist, was die Verwaltung für Gymnasien plant: Es soll eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben werden, um die Grundlage zu schaffen, an möglichst vielen Gymnasien zusätzlich Technik- und Werkräume und Lehrküchen neu zu bauen, damit dort weiterhin zieldifferentes Lernen praktiziert werden kann. „Dies steht nicht nur im Gegensatz zur Intention des Erlasses. Es zeigt auch, dass bisher die sächlichen Voraussetzungen für zieldifferentes Lernen an Gymnasien faktisch offenbar nicht gegeben waren“, so Dr. Eva-Maria Goll. Die hierfür vorgesehen Mittel sind besser an anderer Stelle eingesetzt, in Schulen gibt es schließlich ausreichend Erneuerungsbedarf.

Unklar bleibt, nach welchen Maßstäben die Verwaltung welche Schulen als Schulen des Gemeinsamen Lernens zukünftig vorsieht. Hier bedarf es unbedingt der Offenlegung der Entscheidungsgrundlage und der Einbeziehung der gewählten Ratsvertreter.