Neubewertung Kunstgegenstände: CDU irritiert über FDP/BL

07.05.2014

Reppin: „Vorhaben war zwar bekannt, Vorgang jedoch nicht transparent“


Die CDU-Fraktion zeigt sich irritiert über Äußerungen der FDP/Bürgerliste hinsichtlich der Neubewertung der Kunstgegenstände. „Selbstverständlich war uns schon länger bekannt, dass der Kämmerer eine solche Neubewertung plant. Wir hätten uns jedoch deutlich mehr Transparenz ge- wünscht, z.B. durch Information mittels einer gesonderten Ratsvorlage und nicht versteckt in einem einzigen Satz auf Seite 968 eines Jahresabschlusses. Diese Transparenz schreibt sich Herr Rettstadt und seine FDP/Bürgerliste doch sonst auch immer auch auf ihre Fahnen“, so der verwunderte finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Udo Reppin.


Um jetzt ein wenig mehr Licht ins Dunkel zu bringen, wird die CDU-Fraktion in die Sitzung des Finanzausschusses am 08.05.2014 folgenden umfangreichen Fragenkatalog einbringen.

  • Wer hat die Neubewertung des städtischen Kunstvermögens vorgenommen?
  • Wie hoch waren die Kosten für die Wertermittlung?
  • Gab es im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 bereits ein Wertgutachten? Wenn ja, zu welchem bilanziellem Ergebnis kam dieses?
  • Welches Bewertungsprinzip wurde zugrunde gelegt? Strenger Niederstwert, gemilderter Niederstwert, Versicherungswert, Marktwert, sonstiger Wert?
  • Warum hat man sich für den nunmehr gewählten Wert entschieden?
  • Wie hoch ist die jährliche Versicherungsprämie für die neu bewerteten Kunstgegenstände?
  • Wo waren die Kunstgegenstände bisher verbucht? Im originären städtischen Haushalt oder bei den Kulturbetrieben?
  • Wo sind die Kunstgegenstände nunmehr angesiedelt? Im originären städtischen Haushalt oder bei den Kulturbetrieben?
  • Falls die Kunstgegenstände bereits vor und auch nach der „Wertaufhellung“ beim Eigenbetrieb verbucht waren: Ist eine Neubewertung ohne Änderung der Rechtsform rechtlich zulässig?
  • Wenn dieses zulässig ist: Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?
  • Ist die Kommunalaufsicht in den Prozess der „Wertaufhellung“ mit eingebunden worden? Wenn ja, wie bewertet die Kommunalaufsicht den Vorgang?
  • Ist das Rechnungsprüfungsamt in den Prozess der „Wertaufhellung“ mit eingebunden worden? Wenn ja, wie bewertet das Rechnungsprüfungsamt den Vorgang?
  • Warum sind die zuständigen Gremien nicht mittels einer gesonderten Informationsvorlage über die Neubewertung der Kunstgegenstände informiert worden?
  • Falls die Wertaufhellung in der Bilanz des Eigenbetriebs stattgefunden hat: Warum bildet sich die Wertaufhellung in Höhe von 107,4 Mio. Euro nicht im Jahresabschluss 2013 der städtischen Kulturbetriebe ab, beträgt dort die Bilanzgesamtsumme doch lediglich rund 72 Mio. Euro?