
Reppin: „Vorhaben war zwar bekannt, Vorgang jedoch nicht transparent“
Die CDU-Fraktion zeigt sich irritiert über Äußerungen der FDP/Bürgerliste hinsichtlich der Neubewertung der Kunstgegenstände. „Selbstverständlich war uns schon länger bekannt, dass der Kämmerer eine solche Neubewertung plant. Wir hätten uns jedoch deutlich mehr Transparenz ge- wünscht, z.B. durch Information mittels einer gesonderten Ratsvorlage und nicht versteckt in einem einzigen Satz auf Seite 968 eines Jahresabschlusses. Diese Transparenz schreibt sich Herr Rettstadt und seine FDP/Bürgerliste doch sonst auch immer auch auf ihre Fahnen“, so der verwunderte finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Udo Reppin.
Um jetzt ein wenig mehr Licht ins Dunkel zu bringen, wird die CDU-Fraktion in die Sitzung des Finanzausschusses am 08.05.2014 folgenden umfangreichen Fragenkatalog einbringen.
- Wer hat die Neubewertung des städtischen Kunstvermögens vorgenommen?
- Wie hoch waren die Kosten für die Wertermittlung?
- Gab es im Zuge der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2006 bereits ein Wertgutachten? Wenn ja, zu welchem bilanziellem Ergebnis kam dieses?
- Welches Bewertungsprinzip wurde zugrunde gelegt? Strenger Niederstwert, gemilderter Niederstwert, Versicherungswert, Marktwert, sonstiger Wert?
- Warum hat man sich für den nunmehr gewählten Wert entschieden?
- Wie hoch ist die jährliche Versicherungsprämie für die neu bewerteten Kunstgegenstände?
- Wo waren die Kunstgegenstände bisher verbucht? Im originären städtischen Haushalt oder bei den Kulturbetrieben?
- Wo sind die Kunstgegenstände nunmehr angesiedelt? Im originären städtischen Haushalt oder bei den Kulturbetrieben?
- Falls die Kunstgegenstände bereits vor und auch nach der „Wertaufhellung“ beim Eigenbetrieb verbucht waren: Ist eine Neubewertung ohne Änderung der Rechtsform rechtlich zulässig?
- Wenn dieses zulässig ist: Auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?
- Ist die Kommunalaufsicht in den Prozess der „Wertaufhellung“ mit eingebunden worden? Wenn ja, wie bewertet die Kommunalaufsicht den Vorgang?
- Ist das Rechnungsprüfungsamt in den Prozess der „Wertaufhellung“ mit eingebunden worden? Wenn ja, wie bewertet das Rechnungsprüfungsamt den Vorgang?
- Warum sind die zuständigen Gremien nicht mittels einer gesonderten Informationsvorlage über die Neubewertung der Kunstgegenstände informiert worden?
- Falls die Wertaufhellung in der Bilanz des Eigenbetriebs stattgefunden hat: Warum bildet sich die Wertaufhellung in Höhe von 107,4 Mio. Euro nicht im Jahresabschluss 2013 der städtischen Kulturbetriebe ab, beträgt dort die Bilanzgesamtsumme doch lediglich rund 72 Mio. Euro?
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