Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Großstadt Dortmund hat jährlich erhebliche Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe zu tätigen. Hinter den zu verausgabenden hohen Summen stehen zahlreiche Kinder- und Jugendbiografien. In dem Dreiecksverhältnis von Jugendamt, dem durchführenden Trägern der Jugendhilfemaßnahmen und den betroffenen jungen Menschen besteht ein enges Abhängigkeitsgeflecht. Die Position des Jugendlichen oder Heranwachsenden ist da die sicherlich schwächste. Läuft es nicht rund, fehlen bisher in Dortmund klare regelhafte Strukturen, mit denen neutral nach Lösungen gesucht werden kann.
Nicht nur die Flüchtlingswelle seit 2015 hat gezeigt, wie viele jugendpädagogische Entscheidungen und Festlegungen von Trägern und Konfliktlagen – besonders unter Zeitdruck und ohne genügende vertiefte Analyse – entstehen. Auch das Thema der sexualisierten Gewalt bei Minderjährigen führt zu einer nicht unerheblichen Sensibilisierung und somit zu einem spürbaren Fallanstieg.
Vorgenannte Gründe als auch die stete Verpflichtung zur Selbstkontrolle und qualitative Weiterentwicklung der örtlichen Jugendhilfe sollten auch in Dortmund sehr zeitnah zu einem noch professionelleren Umgang und der Schaffung einer solchen Stelle führen.
In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Warum kooperiert das Dortmunder Jugendamt nicht mit der Ombudsschaft Jugendhilfe NRW e.V., wie es beispielsweise die Stadt Duisburg seit 2013 offiziell praktiziert?
- Ist das Einrichten einer örtlichen Beschwerde- bzw. Ombudsstelle im Dortmunder Jugendhilfebereich nicht erforderlich, obwohl in Dortmund annähernd etwa 150 Millionen Euro im Bereich Jugendhilfe p.a. verausgabt werden?
- Welche fachlichen Aspekte standen in der Vergangenheit der Schaffung einer Beschwerde- bzw. Ombudsstelle für Jugendhilfeangelegenheiten entgegen?
- Wäre mit der Einrichtung einer Ombudsstelle nicht auch ein elementarer Ansatz für die Qualitätsentwicklung (§ 79a SGB VIII) gegeben und daher in mehrfacher Hinsicht nützlich?
- Welche verwaltungsinternen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit das Dortmunder Jugendamt dauerhaft am Arbeitskreis der Ombudsschaft Jugendhilfe NRW teilnimmt?
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